Dienstag, 24.05.2011
Fall Chodorkowski: Neue Perspektiven nach dem UrteilMoskau. Die Verteidigung von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew will zur Revidierung des Urteils den Rechtsweg weiter ausschöpfen. Die Staatsanwaltschaft ist zufrieden - und verspricht, kein drittes Verfahren anzufangen.
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Chodorkowski-Anwalt Wadim Kljuwgant bezeichnete den erneuten Schuldspruch im Berufungs-Verfahren als gesetzeswidrig, unbegründet und ungerecht. Die Verteidigung werde die heutige Entscheidung in allen nach dem Gesetz noch möglichen Instanzen anfechten - bis hin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
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Eine Lebedew-Anwältin erklärte, dass die beiden Angeklagten angesichts ihres Strafmaßes von jetzt 13 Jahren und der schon verbüßten Haftdauer von bald acht Jahren theoretisch die Möglichkeit hätten, ihre Freilassung auf Bewährung zu beantragen. Ob sie dies auch tun werden, wollte sie aber nicht kommentieren.
Da das neue Urteil nun rechtskräftig geworden ist, steht auch der Weg für eine unabhängige Expertise des Verfahrens offen. Sie soll schon bald durch den Menschenrechtsbeirat des russischen Präsidenten abgeschlossen werden, erklärte dessen Vorsitzender Michail Fedotow obwohl der Umfang des untersuchten Materials sehr groß ist.
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Die Staatsanwaltschaft zeigte sich indessen zufrieden mit dem Berufungsspruch, bei dem das Gesamtstrafmaß für Michail Chodorkowski und Platon Lebedew von 14 auf 13 Jahren gesenkt wurde. Entscheidend sei, dass die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Urteils bestätigt worden sei, so Staatsanwältin Gjultschechra Ibragimowa.
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Auf die Frage, ob die Behörde nun ein drittes Strafverfahren gegen die ehemaligen Yukos-Eigentümer in die Wege leiten werde, antwortete Ibragimowa mit Nein, ganz sicher nicht.
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