Freitag, 29.04.2011
Fall Markelow: Schuldspruch im Doppelmord-ProzessMoskau. Die Geschworenen im Prozess um den Mord an Anwalt Stanislaw Markelow und der Journalistin Anastasia Baburowa haben die beiden Angeklagten schuldig gesprochen. Das Strafmaß wird nun vom Richter festgelegt.
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Angeklagt sind der Rechtsradikale Nikita Tichonow und seine Lebensgefährtin Jewgenija Chassis. Tichonow wurde in dem Prozess vorgeworfen, den bekannten Menschenrechtler Markelow aus Hass nach einer Pressekonferenz in Moskau im Januar 2009 auf offener Straße erschossen zu haben.
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Der Täter erschoss spontan auch die Journalistin Baburowa, die Markelow begleitete. Chassis wird Beihilfe zum Mord an Markelow sowie illegaler Waffenbesitz vorgeworfen.
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Die Geschworenen befanden die Angeklagten in allen Anklagepunkten für schuldig und fanden keine Gründe, beim Urteilsspruch Milde walten zu lassen. Allerdings fiel die Entscheidung nicht einstimmig. Vier der zwölf Geschworenen sahen die Schuld der Angeklagten beim Markelow-Mord als nicht bewiesen an, in Sachen des Mordes an Baburowa hatten sogar fünf Geschworene Zweifel.
Die Angeklagten hatten in dem Prozess ihre Schuld geleugnet. Tichonow gestand nur den illegalen Waffenbesitz und die Nutzung gefälschter Ausweispapiere ein. Er behauptete, die bei ihm gefundene Tatwaffe, ein 100 Jahre alter Revolver, wäre ihm lange nach der Tat zur Aufbewahrung übergben worden. Allerdings hatten zwei Tatzeugen die beiden Angeklagten wiedererkannt.
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Tichonow droht nun lebenslange Haft. Der Prozess wird am 5. Mai fortgesetzt, dann wird die Staatsanwaltschaft das von ihr gewünschte Strafmaß nennen.
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