Mittwoch, 14.09.2011
Markelow-Mord: Urteile bleiben bei Berufung unverändertMoskau. Das Urteil und die Strafmaße im Prozess um den Mord an Anwalt Stanislaw Markelow und der Journalistin Anastasia Baburowa wurden heute in der Berufungs-Instanz bestätigt. Das als Täter überführte Rechtsradikalen-Pärchen muss damit für lange Zeit in Haft.
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Das Oberste Gericht bestätigte heute das Urteil von 18 Jahren Haft für Jewgenija Chasis und lebenslang für Nikita Tichonow. Die beiden hatten Berufung gegen das Urteil eines Moskauer Stadtgerichts eingelegt, in dem sie beschuldigt wurden, einen Mordanschlag auf den Menschenrechtsanwalt Stanislaw Markelow begangen zu haben.
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Zusammen mit Markelow wurde im Januar 2009 eine junge Journalistin der Nowaja Gaseta erschossen, die ihn zufällig nach einer Pressekonferenz auf dem Weg zur Metro begleitete. Tichonow, der als der Todesschütze identifiziert wurde, hatte nur gestanden, die Mordwaffe aufbewahrt und falsche Dokumente benutzt zu haben.
Die Verteidigung der beiden will weiter Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen - bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Berufungsantrag bezog sich hauptsächlich auf Verfahrensmängel bei dem Prozess vor einem Geschworenengericht.
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Chasis hatte auch darauf hingewiesen, dass sie für Beihilfe zum Mord härter bestraft worden sei als so mancher Mafiakiller, der Dutzende Morde auf dem Gewissen habe.
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Das Urteil ist jetzt jedoch rechtskräftig, weshalb die beiden Angeklagten nun in Kürze in Straflager verlegt werden.
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