Donnerstag, 17.11.2011
Elftklässler ließ seine Eltern ermorden: elf Jahre HaftSt. Petersburg. Er hatte seine Eltern und ihre ständigen Vorhaltungen schlichtweg satt: Ein junger Mann, der deshalb seine Erzeuger kaltblütig ermorden ließ, wurde jetzt in St. Petersburg samt Mittätern verurteilt.
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Das Verhältnis des Elftklässlers zu seinen Eltern war gestört: Sie kritisierten ihn ständig wegen seines fehlenden Interesses für die Schule, seine Unlust zu arbeiten und zu Hause zu helfen wie auch für seinen Alkoholkonsum. Deshalb beschloss der Schüler Andrej S., seine Eltern umbringen zu lassen, berichtet die Petersburger Ermittlungsbehörde.
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Seinen Bekannten Mark M. beauftragte er, einen Killer zu finden. Als Lohn sollte dieser 40.000 Rubel (ca. 1.000 Euro) und einen Lada aus dem Besitz des Familienvaters bekommen. Dem Organisator zahlte der Schüler eine Anzahlung in Höhe von 3.000 Rubel. Außerdem sollte M., sobald sein Auftraggeber sein Erbe erhalten haben sollte, die Wohnung der Eltern und einen Skoda bekommen.
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Im April 2010 holten die beiden aus der Wohnung von S. Großmutter eine Jagdflinte mit Munition und deponierten diese bei M.s Lebensgefährtin, einer Studentin.
Nachdem M. einen willigen Todesschützen gefunden hatte, schloss der Schüler nachts gegen 4 Uhr die elterliche Wohnung auf und ließ die beiden Mörder ein. Das schlafende Ehepaar wurde mit je einem Schuss getötet.
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Um einen Raubmord vorzutäuschen, ließen die Täter anschließend den Geldbeutel des Opfers und die Waffe hinter dem Haus liegen. Der Auftraggeber S. meldete anschließend bei der Polizei, er habe seine Eltern tot aufgefunden.
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Die Ermittler kamen dem wahren Sachverhalt jedoch schnell auf die Spur was jetzt in Haftstrafen strengen Regimes für die drei Täter mündete: Ein Petersburger Gericht verurteilte den Organisator M. zu 15 Jahren und den Schützen Vitali N. zu 13 Jahren Gefängnis. Der Auftraggeber S. muss für elf Jahre hinter Gitter und sich zudem einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.
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Die als Mittäterin angeklagte Studentin kam mit sieben Jahren Haft auf Bewährung davon.
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