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Ein Pärchen aus der rechten Szene wurde für den Aufsehen errregenden Doppelmord hart verurteilt (Foto: newsru.com)
Ein Pärchen aus der rechten Szene wurde für den Aufsehen errregenden Doppelmord hart verurteilt (Foto: newsru.com)
Freitag, 06.05.2011

Lebenslang und 18 Jahre für Markelow-Doppelmord

Moskau. Der Mörder des Menschenrechtsanwalts Stanislaw Markelow und der Journalistin Anastasia Baburowa ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seine Lebensgefährtin erhielt wegen Beihilfe 18 Jahre Gefängnis.


Das Gericht entsprach damit im Falle von Nikita Tichonow der Strafmaßforderung der Anklage. Jewgenia Chassis, die an der Planung und Ausführung des Mordes an Markelow beteiligt war, erhielt zwei Jahre weniger Haft als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Mord aus politischem Hass


Tichonow wurde außerdem zu einer Zahlung von 2 Mio. Rubel (ca. 49.500 Euro) Entschädigung an die Eltern von Baburowa verurteilt. Dem Urteil zufolge war er der Täter, der im Januar 2009 den bekannten Menschenrechtler Markelow nach einer Pressekonferenz auf offener Straße in Moskau erschoss.

Bei Russland-Aktuell
• Anwalt einer ermordeten Tschetschenin erschossen (19.01.2009)
• Menschenrechtsanwalt Markelow: ein Leben für das Recht (20.01.2009)
• Gedenkkundgebung für den ermordeten Anwalt Markelow (01.02.2009)
• Mordfall Markelow-Baburowa: Zwei Verdächtige verhaftet (05.11.2009)
• Markelow-Mord: Angeklagte begehen Selbstmordversuch (27.04.2011)
Baburowa von der kritisch-oppositionellen Zeitung „Nowaja Wremja“ hatte Markelow auf die Straße begleitet und wurde als Zeugin ebenfalls getötet. Markelow hatte in mehreren Prozessen mit Erfolg die Opfer von rechtsradikalen Gewalttätern vertreten und so den Hass der Neonazi-Szene auf sich gezogen.

Tatwaffe aufbewahrt, aber Tat geleugnet


Die beiden Angeklagten hatten in dem Prozess auf ihrer Unschuld bestanden. Sie gestanden nur ein, die bei ihnen gefundene Tatwaffe aufbewahrt zu haben. Zeugen gaben in dem Prozess jedoch an, sowohl Tichonow als Schützen wie auch Chassis als jene Frau, die sich bei der Tat in der Nähe auffällig verhalten hatte, wieder zu erkennen.

Die Entscheidung der Geschworenen in dem Prozess war allerdings mit 7 zu 5 Stimmen denkbar knapp ausgefallen. Auch votierte die Jury mit Mehrheit dafür, keine mildernden Umstände walten zu lassen. Ein Gleichstand der Stimmen hätte einen Freispruch bedeutet.

Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es hätte zahlreiche Verfahrensfehler in dem Prozess gegeben und der Richter sei von Anfang an parteiisch gewesen.



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