Donnerstag, 30.06.2011
Verfassungsgericht: Datscha taugt als MeldeadresseSt. Petersburg. Das russische Verfassungsgericht hat es für zulässig erklärt, eine Datscha als Hauptwohnsitz zu führen. Das bisher geltende Verbot, sich in den als Landwirtschaftsfläche geltenden Gartenkolonien anzumelden, sei verfassungswidrig.
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Geklagt hatte ein Bürger aus dem Kreis Priosersk im Leningrader Gebiet, der ganzjährig auf seiner Datscha in einer sog. Garten-Genossenschaft lebt.
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Die zuständige Dorfverwaltung und alle niedrigeren Gerichtsinstanzen hatten dem Mann die Anmeldung dort verwehrt, obwohl er keinen anderen festen Wohnsitz hat und in St. Petersburg nur formell und befristet gemeldet ist.
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Begründet wurde das Anmelde-Verbot bislang mit der Regel, dass auf den als Landwirtschaftsfläche geltenden Datscha-Grundstücken offiziell keine Wohnhäuser für den ständigen Aufenthalt gebaut werden dürfen.
Faktisch haben aber viele Russen ihre Datschen mit der Zeit zu vollwertigen Landhäusern mit allen Segnungen der Zivilisation ausgebaut während andere Ganzjahres-Datschniki oft durch unglückliche Umstände ihren offiziellen Wohnraum in der Stadt eingebüßt haben.
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Das Verfassungsgericht stellte heute hingegen fest, dass die Frage der polizeilichen Anmeldung nicht mit den Eigentumsverhältnissen und der offiziell verordneten Nutzung des betreffenden Bodens verbunden sei. Auch würde sich durch eine polizeiliche Anmeldung auf einem Datscha-Grundstück nicht der amtliche Status der Parzelle ändern, erklärte das Gericht.
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Das Gericht wies die Duma an, die betreffenden Gesetze entsprechend zu ändern.
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