Montag, 03.09.2012
Radiosender warnen vor Liedern mit freizügigem TextMoskau. Das neue Jugendschutzgesetz hat auch Auswirkungen auf die Radiosender in Russland: Die Stationen müssen vor dem Abspielen freizügiger Lieder ihre Hörer warnen, erklärte der Leiter der Rundfunkaufsichtsbehörde Alexander Scharow.
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Es ist doch klar, dass in den Liedern unterschiedliche Worte ertönen. In einigen von ihnen werden ziemlich naturalistische Handlungen beschrieben. Im Radio haben wir mit den Verantwortlichen folgendes Schema abgesprochen: Eine Radiostation teilt viermal täglich zusammen mit dem Impressum mit, dass auf dem Sender Informationen zu hören sind, die unter Altersbegrenzungen fallen, wenn das so ist. Und wenn das Lied an der Reihe ist, dann wird vorher auf Sendung mit einer elektronischen Stimme erklärt, dass die Komposition Altersbegrenzungen aufweist, erklärte Scharow.
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Das Jugendschutzgesetz ist zum 1. September in Kraft getreten und sieht folgende Alterskategorien vor: 6+, 12+, 16+ und 18+. Informationen, die zu lebensgefährlichen Handlungen, Selbstmord, Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Prostitution, Glücksspiel oder Vagabundentum verleiten können, die Schimpfwörter oder pornographische Szenen enthalten, oder die familiäre Werte und den Respekt gegenüber den Eltern in Frage stellen, dürfen nur von Volljährigen konsumiert werden.
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Der Bannstrahl des Gesetzes hat bereits so bekannte russische Trickfilme wie Nu Pogodi (Hase und Wolf, wörtlich Na warte) oder Tscheburaschka getroffen. Sie sollen wie ihre westliches Pendant Tom und Jerry erst nach 23 Uhr gesendet werden. Als Alternative wird darüber diskutiert, die strittigen Szenen, die z.B. den Wolf mit einer Zigarette zeigen, wegzuschneiden, um ihn wieder ins Gute-Nacht-Programm aufzunehmen.
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