Mittwoch, 18.07.2012
Kein Einlass ins Cafe für Behinderten - 100.000 RubelJekaterinburg. Ein an seinen Rollstuhl gebundener Behinderter hat vor einem Gericht in Jekaterinburg einen Schadensersatzprozess gegen ein Cafe gewonnen, das ihm den Einlass zu seiner eigenen Geburtstagsfeier verweigert hatte.
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Der Behinderte hatte frühzeitig einen Tisch in dem Cafe für seine Gäste und sich reservieren lassen und dabei auch darauf hingewiesen, dass er an seinen Rollstuhl gebunden ist.
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Trotzdem wurde dem Mann der Einlass in das Cafe verweigert, weil andere Gäste sein Aussehen als störend empfinden würden. Vor Gericht erkläte der Cafe-Inhaber, der Behinderte sei nicht durch die Gesichtskontrolle am Eingang (Neurussisch: "face control") gekommen.
Das Gericht in der Stadt im Ural befand allerdings, es gebe im russischen Recht den Begriff der Gesichtskontrolle nicht.
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Cafes, Restaurants, Bars u.ä. dürften niemandem nach Gutdünken den Eintritt verwehren. Dem Behinderten stehe ein Schmerzensgeld von 100.000 Rubeln (umgerechnet etwa 2.500 Euro) zu
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