Donnerstag, 03.02.2011
Chodorkowskis U-Haft vor Gerichtstermin illegalMoskau. Das Oberste Gericht hat das Vorgehen der Behörden im Fall Chodorkowski gerügt. Die Überführung der Angeklagten ins Untersuchungsgefängnis verbunden mit strengeren Haftbedingungen vor dem zweiten Prozess sei rechtlich fragwürdig gewesen, urteilte das Gericht.
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Schon im April hatte Präsident Dmitri Medwedew ein Gesetz unterzeichnet, das es verbietet, Geschäftsleute, die Wirtschaftsverbrechen beschuldigt werden, vor der Urteilsverkündung in Untersuchungshaft zu nehmen.
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Das Moskauer Bezirksgericht Chamownitschi stimmte ungeachtet dessen im August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zu, den Arrest der beiden ehemaligen Top-Yukos-Manager Michail Chodorkowski und Platon Lebedew um drei Monate zu verlängern.
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"Mich berührt es vom praktischen Standpunkt aus gesehen nicht besonders in welcher Form ich in den nächsten drei Monaten in U-Haft sitze: Als ein vom Gericht Verurteilter oder als Verhafteter, der einem Prozess beiwohnen soll. Mich interessiert, bis zu welchem Punkt ein Gericht das Gesetz ignorieren kann", hatte Chodorkowski damals geäußert.
Seine Verteidiger beklagten den Arrest als ungerechtfertigt. Sie verschärfe die Haftbedingungen für Chodorkowski, obwohl dies laut neuem Gesetz nicht zulässig sei. So seien weder ein Briefverkehr noch längeren Treffen mit Verwandten möglich.
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Die Staatsanwaltschaft hatte ihrerseits erklärt, in einer normalen Zelle bestehe für Chodorkowski die Möglichkeit, Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen und damit die "Mittäter" zu warnen. Das Gericht folgte dieser Auffassung.
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"Die Rechtmäßigkeit und Begründung des Urteils des Bezirksgerichts Chamownitschi und die Entscheidung des Berufungsgerichts am Moskauer Stadtgericht rufen Zweifel hervor", erklärte nun das Oberste Gericht Russlands dazu und ordnete ein Aufsichtsverfahren gegen die Richter an.
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