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Zwangsarbeit statt Freiheitsstrafe soll für reuige und ungefährliche Angeklagte zur Alternative werden (Foto: Vesti) |
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Freitag, 18.03.2011
Medwedew humanisiert Strafrecht mit ZwangsarbeitMoskau. Präsident Dmitri Medwedew treibt seine Justizreform weiter: Eine Reihe von bisherigen Straftaten soll zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden. Der Strafvollzug soll durch Arbeitslager entlastet werden.
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Das bereits dritte Paket an Rechtsveränderungen, das nun in der Regierung geprüft werden soll, beinhaltet einen Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung von Delikten wie Beleidigung, üble Nachrede, Sachbeschädigung ohne Anzeichen von Diebstahl sowie das Nicht-Verzollen von zur Einfuhr zugelassener Güter.
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Auch bei einer Reihe von Wirtschaftsvergehen sollen strafrechtliche Konsequenzen durch die Verhängung von empfindlichen Geldstrafen ersetzt werden, erklärte Dmitri Medwedew.
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Kommt das Arbeitslager wieder ?
Außerdem sieht der nächste Schritt der Rechtsreform vor, als Alternative zu Haftstrafen einerseits und der sog. Besserungsarbeit andererseits auch eine Bestrafung mit Zwangsarbeit einzuführen. Dies gab es seinerzeit auch in der Sowjetunion.
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Die Verurteilten werden sich dabei unter Aufsicht ebenfalls in geschlossenen Anstalten befinden, deren Grad der Isolierung von der Allgemeinheit aber bei weitem nicht so stark sein wird wie beim üblichen Freiheitsentzug.
Die zu dieser Strafe verurteilten sollen nach Angaben von Justizminister Alexander Konowalow Lohn erhalten, von dem aber ein großer Teil zur Begleichung von Ansprüchen der durch das Verbrechen Geschädigten verwendet werden wird. Bis zu einem Viertel des Lohnes erhält der Verurteilte zu seinem persönlichen Gebrauch.
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Wirtschaftsverbrechen: Sühne mit Faktor 5
Bei Wirtschaftsverbrechen sollen Haftstrafen in Zukunft vermieden werden können, wenn die Verantwortlichen den Schaden wieder gut machen und eine Strafe im fünffachen Umfang bezahlen.
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Eine derartig strikte Festlegung des Straffaktors wurde in Juristenkreisen aber bereits kritisiert. Zum einen sollten derartige Regeln sich zunächst bewähren, zum anderen dürfte für viele überführte Missetäter vor allem aus dem Kleingewerbe und dem Mittelstand die fünffache Schadenssumme schlichtweg nicht aufzubringen sein.
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Konowalow sprach von den Kernideen der Reform nicht als Liberalisierung, sondern als Pragmatisierung des Strafrechts. Die Richter sollen mehr Möglichkeiten zur Bestimmung der Strafe nach der Schwere des Verbrechens, der Gefährlichkeit des Schuldigen und dessen Einstellung zur Tat bekommen.
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Leute ins Gefängnis stecken - das ist keine Lösung des Problems, so der Minister.
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