Dienstag, 19.06.2012
Straßburger Gericht weist Klage russischer Parteien abStraßburg (dpa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde oppositioneller russischer Parteien wegen unfairer Wahlen 2003 abgewiesen. Der russische Staat habe damals eine gewisse Neutralität der Medien gewährleistet, hieß es in dem Urteil vom Dienstag.
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Geklagt hatten die Kommunistische Partei, die bei den Wahlen mit 12,6 Prozent als zweitstärkste Kraft (nach der Kremlpartei Einiges Russland) in die Staatsduma einzog, und die liberale Partei Jabloko (4,3 Prozent) sowie sechs Politiker, die damals nicht gewählt wurden.
Die Kläger hatten dem russischen Staat unfaire Wahlen, einen unfairen Prozess vor dem Obersten Gerichtshof und einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorgeworfen. Wegen der einseitigen Berichterstattung der Medien sei die Wahl verfälscht worden.
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Die Straßburger Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die russischen Behörden dafür gesorgt hätten, dass Oppositionsparteien und Politiker in den Medien auftreten durften. Deshalb habe die Regierung in Moskau nicht gegen das Recht auf freie Wahlen verstoßen.
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Zwischenzeitlich gab es noch zwei weitere Duma-Wahlen. Oppositionskreise hatten angekündigt, auch gegen die von massiven Fälschungsvorwürfen überschattete Duma-Wahl vom Dezember 2012 juristisch vorzugehen - bei Bedarf bis vor das Straßburger Gericht.
(dpa)
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