Donnerstag, 01.04.2010
Schengen-Visa für Russen jetzt mit Reklamations-RechtMoskau. Am 5. April tritt ein gemeinsamer Visa-Kodex für alle Länder der Schengen-Zone in Kraft. Damit ändern sich für russische Staatsbürger in nächster Zeit einige Aspekte beim Beantragen eines Visums für Europa.
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Die Änderung betrifft vor allem Reisende mit Kindern: Konnten Sie bisher ihren Nachwuchs kostenlos mit in das eigene Visum eintragen lassen, so ist jetzt für alle Kinder über sechs Jahren ein eigenes Visum notwendig. Und dies kostet wie bisher auch 35 Euro pro Person.
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Desweiteren können Antragsteller jetzt bei der entsprechenden Botschaft Widerspruch einlegen, wenn ihnen die Ausstellung eines Visums verweigert worden ist. Auch muss die Auslandsvertretung in Zukunft die Visum-Verweigerung begründen.
Der Visa-Kodex sieht auch ein neues Antragsformular vor, dass zehn Fragen weniger enthält als die alten Vordrucke. Ob dieses ab sofort als Voraussetzung einer Beantragung gilt, ist hingegen Sache der einzelnen Schengen-Staaten. So erfuhr die Zeitung Kommersant in der franzöischen Botschaft in Moskau, das voraussichtlich bis Juni auch noch die alten Vordrucke akzeptiert würden. Auch die neuen Regelungen hinsichtlich Kindern würden nicht sofort umgesetzt.
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Aufgeschoben ist auch die in dem Kodex (und im neuen Antragsformular) vorgesehene Erfassung der Fingerabdrücke. Sie soll erst 2013 aktuell werden.
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Als angenehme Gegenleistung bieten die Schengen-Staaten jetzt kollektiv an, dass als verlässlich eingestuften Touristen in Zukunft Halbjahresvisa erhalten, selbst wenn sie nur einen Kurzaufenthalt planen.
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