Mittwoch, 07.12.2011
Strafrechts-Reform: "Zwangsarbeit" statt GefängnisMoskau. Präsident Dmitri Medwedew hat ein Gesetz unterschrieben, das das russische Strafrecht in einigen Bereichen deutlich liberalisiert. Neu eingeführt wurde hingegen die strafrechtliche Verfolgung von Übergriffen und Drohungen gegen Journalisten.
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Das im November von beiden Parlamentskammern verabschiedete Gesetz erhöht vor allem den Spielraum für Gerichte, Straftaten als weniger schwer einzuordnen, wenn dies der Grad der Gemeingefährlichkeit des Täters oder sonstige mildernde Umstände nahe legen.
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Ab 2013 wird in Russland zudem eine neue Art des Strafvollzugs eingeführt: Die bis zu fünf Jahren Dauer verhängbare sogenannte Zwangsarbeit kann bei leichten Verbrechen oder erstmalig begangenen Schwerverbrechen als Alternative zur herkömmlichen Freiheitsstrafe angeordnet werden.
Anstelle in einem üblichen Gefängnis oder Straflager sollen diese Verurteilten ihre Strafe in neu zu schaffenden Besserungszentren mit einem weicheren Regime verbüßen.
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Erweitert werden auch die Möglichkeiten, bei nicht schweren Wirtschaftsverbrechen ohne Haftstrafe davon zukommen: Sie kann nach Wiedergutmachung des Schadens durch eine Geldstrafe in fünffacher Höhe des Schadens oder des illegal erzielten Gewinnes ersetzt werden.
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Das neue Gesetz führt zudem eine strafrechtliche Verantwortung für die Behinderung der Arbeit von Journalisten ein, sofern diese mit Gewalt gegen die Journalisten oder deren Angehörige oder der Beschädigung von deren Besitz oder der Androhung desselben verbunden ist. Geahndet werden können derartige Übergriffe auf Presseleute mit Haftstrafen von bis zu sechs Jahren.
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Da kommt es wohl deutlich günstiger, es auch gegenüber Journalisten bei handfesten Beschimpfungen zu belassen: Beleidigungen sind in Zukunft in Russland kein Straftatbestand mehr, sondern können nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
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