Mittwoch, 17.10.2012
Madonna wegen Schwulenpropaganda vor Gericht in SPb.St. Petersburg. Ein Petersburger Bezirksgericht will die amerikanische Pop-Diva Madonna vorladen. Gegen sie ist eine Klage anhängig. Madonna hatte sich bei ihrem Konzert im August mit Schwulen und Lesben solidarisch erklärt.
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Nach Angaben von Interfax hat das Gericht einen entsprechenden Brief an Madonna selbst und ihren Moskauer Fitnessclub Hard Candy Fitness aufgesetzt. Darin wird sie aufgefordert, entweder selbst zu kommen oder Vertreter zu schicken.
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Die Sängerin hat bisher keinen Kommentar dazu abgegeben, ob sie vor Gericht erscheinen wird. Eine Klage liegt auch gegen die Firma PMI vor, die Madonnas Auftritt Anfang August organisiert hatte. Das Unternehmen versucht sich mit dem Argument herauszureden, es habe keinen Vertragsabschluss gegeben, also trage es auch keine Verantwortung.
Die nächste Verhandlung ist für den 25. Oktober angesetzt. Mehrere Bürgerinitiativen klagen auf 333 Millionen Rubel (825.000 Euro) Schadensersatz wegen Beleidigung der Gefühle von Gläubigen und der kulturellen Traditionen der Stadtbewohner.
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Ihr Argument: Madonna habe bei ihrem Konzert ein orthodoxes Kreuz mit Füßen getreten und die Zuschauer aufgefordert, zum Zeichen der Solidarität mit sexuellen Minderheiten rosa Armbänder in die Höhe zu recken.
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