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Anwalt Mark Feilin (vorne) fühlt sich von den Pussy-Riot-Frauen, vor allem Jekaterina Samuzewitsch (links) übel hintergangen (Foto: tv/.rufo)
Anwalt Mark Feilin (vorne) fühlt sich von den Pussy-Riot-Frauen, vor allem Jekaterina Samuzewitsch (links) übel hintergangen (Foto: tv/.rufo)
Dienstag, 20.11.2012

Pussy Riot: Die Frauen überwerfen sich mit Anwälten

Moskau. Die beiden inhaftierten Frauen von Pussy Riot haben sich von ihren bisherigen Verteidigern losgesagt. Das in der Berufung freigelassene dritte Bandmitglied erhebt neue Vorwürfe gegen das Anwaltstrio.


Gestern hatten die Anwälte Mark Feilin und Nikolai Polosow noch erklärt, sie hätten gemeinsam mit ihrer Kollegin Violetta Wolkowa auf die Betreuung der beiden zu zwei Jahren Haft verurteilten Musikerinnen verzichtet. Dies sei gemäß einer früheren Absprache erfolgt, da man sie unter Vorwänden nicht zu Nadeshda Tolokonnikowa vorgelassen habe, die in einer mordwinischen Strafkolonie einsitzt.

Erfolgreiche Anwältin jetzt für alle drei zuständig


Wie die Zeitung „Kommersant“ heute unter Berufung auf eine der Gruppe nahe stehende Quelle berichtet, hatten die beiden Inhaftierten aber schon in der letzten Woche auf ihre bisherigen Verteidigern verzichtet. Hintergrund dafür sei nicht zuletzt der gescheiterte Versuch der Ehefrau von Feilin gewesen, „Pussy Riot“ als Markenzeichen auf ihren eigenen Namen zu registrieren.

Tolokonnikowa und Marija Aljochina werden jetzt ebenfalls von der Anwältin Irina Chrunowa vertreten, die im Berufungsverfahren die Freilassung der dritten Musikerin Jektarerina Samuzewitsch auf Bewährung erreichte. Ihre Mandantin habe an dem „Punk-Gebet“ gar nicht aktiv teilgenommen, da sie noch vorher von Wachleuten aus der Kirche befördert worden war, hatte sie argumentiert.

Pussy-Riot-Frau beschuldigt alte Anwälte schwer


Samuzewitsch hatte kurz vor der Verhandlung auf die Vertretung durch das bisherige Anwaltstrio verzichtet, da dieses diesen persönlichen Schuld-Aspekt nicht gewürdigt habe.

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Unterdessen erhebt Samuzewitsch schwere Vorwürfe gegen ihre früheren Rechtsbeistände: Wolkowa hätte ihren Pass und die Wohnungsschlüssel in Verwahrung genommen und rücke diese nicht heraus. Außerdem verweigere sie die Herausgabe einer Antwort des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes auf eine frühere Beschwerde. Ihre neue Anwältin brauche dies Papier aber, um die Verurteilung des Punk-Trios wegen ihres Auftritts in der Christ-Erlöserkathedrale in Straßburg anzufechten.

Samuzewitsch drohte sogar damit, diesen Konflikt vor die Moskauer Anwaltskammer zu bringen, was zum Entzug der Anwaltslizenzen führen könnte.

Anwälte sehen sich als Ziel einer Verleumdungskampagne


Die beschuldigten drei Advokaten sehen darin den Beginn einer von staatlichen Stellen insgeheim koordinierten Kampagne gegen sich. „Die Lügen von Samuzewitsch, die in den Medien verbreitet werden, sind ein Element der Absprachen, die ihr erlaubten, aus der Sache herauszukommen“, twitterte beispielsweise Anwalt Polosow.

Die Ex-Anwälte gestehen auch ein, dass der Pass tatsächlich verloren gegangen sei. Samuzewitsch würde allerdings auf Angebote zu einem gütlichen Gespräch – auch vor laufenden Fernsehkameras - nicht eingehen. Die Pussy-Riot-Frau behauptet allerdings das Gleiche über die Rechtsanwälte.

Extremismus im Video? Samuzewitsch von Gerichtsverhandlung ausgeschlossen


Doch sieht es nicht so aus, als genieße die auf freien Fuß gekommene Musikerin nun Unterstützung auf breiter Front: Heute wurde ihr verweigert, als „interessierte Seite“ an einer Moskauer Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Dabei geht es darum, ob das Video des Auftritts in der Kathedrale als extremistisch einzuordnen und deshalb zu verbieten ist.

Die Richterin entschied, dass Samuzewitsch den Ermittlungen zufolge nicht an der Veröffentlichung und Verbreitung des Pussy-Riot-Videos beteiligt gewesen sei.

Der Extremismus-Stempel auf dem nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von religiösem Hass geprägten Auftritt würde die Erfolgsaussichten auf eine Freilassung der beiden jungen Frauen sichtlich schmälern.

Extremismus auch andersrum: Was ist dran an Putins Antisemitismus-Vorwurf?


In diese Kerbe schlug auch Präsident Wladimir Putin bei der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, bei der er behauptete, eine der beiden Verurteilten (Tolokonnikowa) habe früher einmal an einer „antisemitischen Aktion“ teilgenommen, bei der die „Puppe eines Juden“ aufgehängt worden sei.

Allerdings handelte es sich dabei um ein gegen Diskriminierung gerichtetes Happening der Aktionskünstler von „Woina“, bei dem 2008 Darsteller von Schwulen und Gastarbeitern in der alltäglichen Umgebung eines Supermarktes vermeintlich gelyncht wurden.

Einer der Initiatoren der Aktion erklärte danach nebenbei in einem süffisanten Foto-Blog über die Aktion, dabei sei unter anderem auch ein „Homosexueller jüdischer Herkunft“ aufgeknüpft worden. Ein anderes Bild zeige hingegen einen „Schwulen russischer Abstammung“.

Putin - oder seine Einflüsterer - konstruierten daraus im wahrsten Sinne des Wortes ein "Totschlag-Argument" für die deutsche Seite - Antisemitismus.



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