Donnerstag, 22.11.2012
Petersburger Gericht weist Klage gegen Madonna abSt. Petersburg. Ein Petersburger Bezirksgericht hat Madonna vom Vorwurf der Homosexuellen-Propaganda freigesprochen. Mehrere orthodoxe Aktivisten hatten geklagt, ihnen sei durch das Konzert der Pop-Diva seelischer Schaden zugefügt worden.
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"Die Handlungen der Beklagten haben der Institution Familie geschadet und das Recht auf soziale Ordnung verletzt. Sie haben sich an den Grundrechten vergangen. Die öffentlich geplante Aktion Madonnas diente u.a. der Senkung der Geburtenrate. Der Anklagevertreter meint, dass nach den Aufrufen Madonnas Jungen und Mädchen sich öfter der Unzucht hingeben, was die Verteidigungsfähigkeit des Landes mindert. Es wird niemanden mehr geben, der beim Militär dienen kann", wird aus der Anklageschrift zitiert.
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Den Schaden bezifferten die Kläger auf 333 Mio. Rubel (8,3 Mio. Euro). Der Richter wies die Klage allerdings ab und verdonnerte stattdessen die Kläger, die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen.
Für die kam es noch schlimmer: Mit zahlreichen bissigen Kommentaren verdeutlichte der Richter, was er von den Klägern hielt. "Für manche ist auch eine Wurst ein Phallus-Symbol", erklärte er so und brachte damit einerseits das Publikum im Gerichtssaal zum Lachen und andererseits die Kläger aus der Fassung.
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Als einer von diesen erklärte, man müsse die russische Verfassung ändern, damit russische Gesetze sich nicht an internationale Konventionen halten müssten, antwortete der Richter lakonisch, Verfassungsänderungen lägen außerhalb seiner Kompetenz.
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Madonna hatte sich bei ihrem Sommerkonzert in St. Petersburg solidarisch mit den Schwulen und Lesben in Russland erklärt. Der Auftritt erfolgte als Reaktion auf das im Frühjahr in Petersburg erlassene Gesetz zum Kinder- und Jugendschutz, dass "die Propaganda von Homosexualität" verbietet.
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