Donnerstag, 13.09.2012
Oberstes Gericht: LGBT-Demos keine SchwulenpropagandaMoskau. Die russische Schwulen- und Lesbenbewegung hat einen kleinen Sieg errungen: Das Oberste Gericht sieht öffentliche Auftritte von sexuellen Minderheiten nicht als Propaganda von Homosexualität unter Jugendlichen an.
|
|
Das Urteil geht auf eine Klage in Archangelsk zurück, wo öffentliche Aktionen von Schwulen und Lesben unter Bezug auf das Verbot von Schwulenpropaganda unter Jugendlichen seit Jahren immer wieder verboten werden. Das Oberste Gericht erklärt dies jetzt für illegal.
|
In der Urteilsbegründung heißt es u. a.: Nicht alle öffentlichen Handlungen können als Propaganda bezeichnet werden, also ist das Verbot der homosexuellen Propaganda kein Hindernis für das Erlangen und Verbreiten von allgemeinen, neutral gehaltenen Informationen über Homosexualität und für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.
Igor Kotschetkow vom russischen LGBT-Netz ist mit dem Urteil zufrieden, hält es aber für unvollkommen. Es sei völlig unbegründet, warum ein positives Bild von Schwulen und Lesben der Gesundheit von Minderjährigen schaden soll.
|
Ebenso grundlos sei die Behauptung der Richter in ihrem Urteil, homosexuelle Beziehungen würden den Wert der Familie verneinen.
|
|
|
Leser-Kommentare zu diesem Artikel (und Kommentare zu Kommentaren): ↓
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar, nachdem Sie sich hier unten für Kommentare neu registriert haben. Beachten Sie unbedingt die
>>> Regeln für Leserkommentare. Sie können hier oder auch im Forum (
www.forum.aktuell.ru) mitdiskutieren.
Bisher gibt es zu diesem Artikel noch keine Leserkommentare
Überblick aller Leserkommentare zu allen Artikeln >>>