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Der Europäische Gerichtshof für Menscherechte (foto: wikipedia.org)
Der Europäische Gerichtshof für Menscherechte (foto: wikipedia.org)
Montag, 15.08.2005

Medienmacht des Kreml in Straßburg vor Gericht

Moskau. Russlands Opposition unter Führung von Garri Kasparow ficht wegen Medienmanipulationen die Ergebnisse der Dumawahl von 2003 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an.

Aus der Parlamentswahl 2003 ging die Putin-nahe Partei „einiges Russland“ als Sieger hervor. Die Opposition behauptete schon damals, dass dies vor allem durch einseitige Berichterstattung in den Medien geglückt sei.

Russlands Opposition mit neuer Strategie

Garri Kasparows neue politische Heimat, das Komitee 2008, sowie die Kommunistische Partei Russlands unter Führung ihres ZK-Sekretärs Vadim Solowjow und die Partei Jabloko haben nun eine Klage in Straßburg eingereicht.

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Der zentrale Vorwurf ist, dass Putin und seine regierende Partei unter Zuhilfenahme staatlicher Ressourcen die Fernsehsender zu ihren Gunsten manipulierten. Die Opposition wurde somit unvorteilhaft bzw. gar nicht in diesem Massenmedium dargestellt. Diesen Effekt beobachteten auch die unabhängigen Wahlbeobachter der OSZE. Ziel der Klage ist es nun, diesen Vorwurf an prominenter Stelle zu klären. Die Opposition rechnet sich gute Chancen auf einen Sieg aus.

Menschenrechtskonvention verletzt?

Sollten sich die Vorwürfe belegen lassen, wäre dies ein klarer Verstoß gegen den 10. Artikel der Europäischen Menschenrechtkonvention, der das Recht auf freie Meinungsäußerung und den objektiven Erwerb von Informationen garantiert.

Ziel der Kläger ist aber weniger die Aufhebung des Wahlergebnisses. Vielmehr geht es darum, das Problem durch Straßburg so offensichtlich zu machen, dass eine erneute Medienmanipulation bei der nächsten Neuwahl unmöglich wird. Gleichzeitig probt die Opposition mit dem gezielten juristischen Vorgehen völlig neue Methoden ihrer Arbeit.

Dass es als Resultat der Klage zu vorgezogenen Neuwahlen kommt, ist aber unwahrscheinlich. Wenn der Fall in Straßburg verhandelt wird, dann wäre ein Ergebnis erst Ende 2006 zu erwarten. Das russische Gesetz verbietet aber Neuwahlen ein Jahr vor einer regulären Wahl. Hier würde die Zeit knapp.
(khs/.rufo)


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