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Eduard Limonow vor der Heimsuchung durch Gerichtsvollzieher - alle Bücher stehen noch im Regal (Foto: RTV) |
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Mittwoch, 27.08.2008
Oppositioneller Limonow: Vorübergehend AusreiseverbotMoskau. Der Oppositionspolitiker Eduard Limonow muss dem Moskauer Bürgermeister Schadensersatz zahlen. Wegen Zahlungsunfähigkeit pfändeten die Behörden Eigentum Limonows. Der Politiker darf nicht ausreisen.
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Eduard Limonow, Politiker der außerparlamentarischen Opposition in Russland, schuldet dem Moskauer Bürgermeister Juri Luschkow 500.000 Rubel zum derzeitigen Kurs entspricht das fast 14.000 Euro. Festgesetzt worden war die Summe bereits bereits im November vergangenen Jahres von einem Moskauer Gericht. Als Fälligkeitsdatum wurde der 20. August 2008 festgesetzt.
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Moskauer Gerichte nicht unabhängig?
Da Limonow das Geld nicht fristgerecht auf das Konto des Stadtoberhaupts überwies, pfändeten gestern Mitarbeiter des zuständigen Gerichts Hausstand des Politikers. Beschlagnahmt unter anderem: ein Telefon und ein Mobiltelefon, ein Warmwasser-Boiler, Sessel und mehrere Bücher mit einem geschätzen Gesamtwert in Höhe von nicht einmal 15.000 Rubeln (rund 415 Euro).
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Der Grund für die Verurteilung ist ironischer Weise eine Aussage Limonows über die angebliche Parteilichkeit Moskauer Gerichte. Limonow hatte im April vergangenen Jahres in einem Interview mit dem Radiosender Swoboda (Freiheit) das Verbot der Oppositions-Demonstrationen kommentiert, der so genannten Märsche der Unzufriedenen in Moskau.
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Er erklärte, die Gerichte der russischen Hauptstadt unterstünden dem Moskauer Oberbürgermeister Luschkow und würden niemals eine Entscheidung gegen dessen Willen treffen. Erwartungsgemäß klagte der Moskauer Oberbürgermeister. Ein Moskauer Gericht gab der Klage statt.
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Ratenzahlung an den Oberbürgermeister
Limonow, dem die Zahlungsaufforderung am 17. August dieses Jahres zugestellt worden war, hatte angeboten, die Strafe in Raten abzuzahlen: Monatlich 10.000 Rubel (rund 276 Euro) will er auf das Konto des Oberbürgermeisters Luschkow überweisen. Das Gericht lehnte jedoch vorerst ab mit dem Verweis, dass über die Ratenzahlung vor Gericht entschieden werden müsse.
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Limonows Anwälte stellten jetzt einen entsprechenden Antrag. Doch weil sich die Richter des Gerichts derzeit im Urlaub befinden, kann erst nach dem 04. September über die Ratenzahlung entschieden werden. Wegen Fluchtgefahr verhängte das Gericht ein vorübergehendes Ausreiseverbot für Limonow.
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