Dienstag, 21.08.2012
Urteil: Enge Gefangenentransporte menschenunwürdigSyktywkar. Erstmals hat ein russisches Gericht festgestellt, dass die in Russland übliche Art der Beförderung von Häftlingen in Lastwagen und Bahnwaggons gegen die Menschenrechte verstößt. Zwei Kläger wollen nun je 2.000 Euro Schadenersatz verlangen.
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Schon öfter hatten Betroffene in Russland versucht, juristisch gegen die als Folter bezeichneten Bedingungen der Beförderung in den Awtosak genannten Grünen Minnas sowie die Spezialwaggons der Sttrafvollzugsbehörde vorzugehen. Bisher hatte russische Gerichte derartige Klagen jedoch immer zurückgewiesen, berichtet die Zeitung Moskowskije Nowosti.
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Jetzt hat das Oberste Gericht von Komi in einer Berufungsverhandlung jedoch die Rechtswidrigkeit der Transporte bestätigt. Geklagt hatten zwei Häftlinge, die zunächst mit acht bzw. 13 Mitgefangenen in einen Transport-LKW gepfercht wurden, um anschließend zu zwölft in einem Wagonsak die Reise in ein nordrussisches Straflager anzutreten.
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Die Zelle in einem solchen Spezial-Bahnwaggon für den Gefangenentransport ist dabei nicht größer als ein normales Eisenbahn-Abteil.
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Die beiden Kläger wollen nun auf Basis der Gerichtsentscheidung von der russischen Staatskasse eine Kompensation in Höhe von jeweils 80.000 Rubel (ca. 2.000 Euro) einklagen.
Unter derartig engen Bedingungen werden in Russland tausende Gefangene transportiert, so Menschenrechtler. Dabei handelt es sich nicht nur um verurteilte Straftäter, sondern auch um Untersuchungshäftlinge, deren Schuld noch nicht bewiesen ist.
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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat bereits in Urteilen von 2005 und 2008 die Transportbedingungen für Häftlinge in Russland als menschenunwürdig kritisiert ungeachtet der Dauer des Transports. Als besonders inhuman gelten dabei Mini-Käfige von nur 0,4 Quadratmeter Fläche in den Lastwagen der Gefängisbehörde.
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Berichten zufolge werden oft auch zwei Gefangene in diese winzigen Transport-Verliese gesperrt.
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