Mittwoch, 10.09.2008
Moskauer Staatsanwaltschaft will Jewlojew-Tod aufklärenMoskau/Magas. Moskauer Ermittler werden sich mit dem Todesfall des Betreibers des Internetportals Inguschetiya.ru, Magomed Jewlojew, beschäftigen. Das teilte heute der Pressesprecher des Ermittlungskomittees der Russischen Staatsanwaltschaft Wladimir Markin mit.
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Ziel sei es, ein objektives Ermittlungsergebnis zu erhalten. Dazu müssten alle kriminalistischen Mittel ausgeschöpft werden. Der Tod Jewlojews müsse unter unerlässlicher Heranziehung von Ermittlern aus der zentralen Verwaltung des Ermittlungskomittees der Russischen Staatsanwaltschaft untersucht werden, zitierte Markin den Vorsitzenden des Ermittlungskomittees der Russischen Staatsanwaltschaft Alexander Bastyrkin.
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Unfall oder Mord?
Der Medien-Unternehmer Jewlojew war am 31. August im Zentralkrankenhaus von Nasran an den Folgen eines Kopfschusses verstorben. Fest steht bisher, dass Jewlojew auf dem Flughafen der inguschetischen Hauptstadt Magas noch auf der Gangway von Polizisten überwältigt und in ein bereitstehendes Auto gesetzt wurde.
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Auf Druck von Freunden Jewlojews hatte das inguschetische Innenministerium später am Tag erklärt, der Unternehmer sei bei einer Handgreiflichkeit unmittelbar nach der Verhaftung im Polizeiwagen erschossen worden. Der Schuss habe sich zufällig aus einer Polizeiwaffe gelöst als Jewlojew nach der Waffe eines Polizisten greifen wollte.
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Scharfe Kritik
Freunde Jewlojews hatten diese Version direkt gegenüber den Medien angezweifelt. Die Leiche weise eine Einschussstelle an der einen Schläfe und eine Kugel-Austrittsstelle an der anderen Schläfe auf. Ein solch glatter Schuss sei kaum bei einem Handgemenge zufällig abgegeben worden.
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Jewlojew hatte die politische Führung des kleinen Kaukasusstaats in der jüngeren Vergangenheit mehrfach auf den Seiten seines Internetportals scharf kritisiert.
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Im vergangen Jahr hatte ein Moskauer Gericht der Klage von Jewlojews Gegnern stattgegeben und die Schließung des Internetportals Inguschetiya.ru verfügt. Der Prozess wird allerdings vor einer höheren Instanz weitergeführt.
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