Freitag, 11.05.2012
Frauen von Pussy Riot müssen in U-Haft bleibenMoskau. Das Moskauer Stadtgericht hat einen Protest gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft für die drei Mitglieder der Frauen-Band Pussy Riot abgelehnt. Sie werden wegen ihrer Punk-Andacht in der Hauptkirche Russlands des Rowdytums beschuldigt.
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Das Gericht erklärte die bis zum 24. Juni verhängte U-Haft für rechtens, teilte Anwalt Nikolaj Polosow mit. Das Gericht nimmt die Schlussfolgerungen der Verteidigung gar nicht zur Kenntnis, beklagte er sich.
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Die Anwälte der drei jungen Frauen hatten argumentiert, dass den Ermittlern inzwischen eine juristische Expertise vorliegt, wonach die Aktion in der Christ-Erlöser-Kirche nicht als Straftat zu werten sei und nur allenfalls wegen Beleidigung mit einem Bußgeld belegt werden könnte.
Außerdem hätten die Ermittler in der ganzen bisherigen Haftzeit sich mit den Beschuldigten in keiner Weise beschäftigt.
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Das Gericht folgte aber dennoch den Argumenten der Staatsanwaltschaft, es gebe unter anderem wegen Fluchtgefahr hinreichende Gründe für ein Aufrechterhalten der U-Haft.
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Das Verfahren gegen Pussy Riot gilt als politisch, da die Frauen in ihrem "Gebet" die Gottesmutter gebeten hatten. Russland vom (damaligen Präsidentschaftskandidat) Putin zu befreien und auch die Kirchenführung geschmäht hatten.
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