Die meisten Staaten sind verfassungsrechtlich gehindert, einen eigenen Staatsbürger an einen anderen Staat auszuliefern. In Deutschland bestimmt Artikel 16 des Grundgesetzes: "Kein Deutscher darf an einen anderen Staat ausgeliefert werden." Die russische Verfassung sieht das Gleiche in Artikel 61 vor.
Ein internationales Abkommen, in dem sich Russland verpflichtet hätte, in bestimmten Fällen doch einen russischen Staatsbürger auszuliefern, gibt es nicht. Das hätte auch eine Änderung oder Ergänzung des Artikels 61 der russischen Verfassung vorausgesetztzt.
Großbritannien liefert ebenfalls keinen eigen Staatsangehörigen an einen anderen Staat aus. Im Falle des verdächtigten Lugowoi verlangt Großbritannien also, dass Russland seine Verfassung bricht. Putin hat also Recht, dass die "Minikrise" überwunden werden kann, wenn jede Seite die Gesätze der anderen Seite respektiert.
Blick auf die westrussische Stadt Belgorod. Belgorod bedeutet im Deutschen soviel wie weiße Stadt, doch das historische Zentrum ist während des Zweiten Weltkriegs weitgehend zerstört worden. Heute prägen graue Plattenbauten die Stadt. (Foto: Archiv/.rufo)
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