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Sofa statt Pritsche: Das eigene Wohnzimmer ist allemal angenehmer als eine russische Gefängniszelle (Foto: ld/.rufo) |
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Donnerstag, 14.01.2010
Russische Gerichte verhängen erstmals HausarrestOrenburg/Omsk. Russlands Gerichte beginnen, eine neue Möglichkeit des Freiheitsentzugs anzuwenden: Straftäter wie auch Beschuldigte können jetzt zu Hausarrest anstelle von Gefängnis oder U-Haft verurteilt werden.
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Bislang sind zwei Fälle von Hausarrest bekannt geworden: Ein Gericht in Orenburg verurteilte einen mehrfach wegen kleiner Delikte vorbestraften Arbeitslosen zu einem Jahr und acht Monaten Haft, 5.000 Rubel Schadenersatz und einem Jahr Hausarrest. Er hatte eine Datscha ausgeplündert und war dabei ertappt worden.
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Hausarrest zusätzlich zur Haft verhängt
Nach Verbüßung der Haftstrafe muss sich der 27-Jährige nun jede Nacht von 22 bis 6 Uhr zu Hause aufhalten. Zudem darf er Orenburg ohne Genehmigung nicht verlassen, darf nicht an Massenveranstaltungen und Festen teilnehmen und muss sich einmal im Monat bei der Polizei melden.
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Der zweite Fall von Hausarrest wurde in Omsk gegen einen Dorfbürgermeister verhängt, der des Betrugs, Amtsmissbrauchs und Widerstands gegen die Staatsgewalt verdächtigt wird. Gegen ihn wurde bereits im letzten Jahr ermittelt. Er muss sich nun täglich von 20 bis 7 Uhr in seiner Wohnung aufhalten. Außerdem wurde ihm verboten, auf beliebige Art mit Zeugen oder Betroffenen seines Falles Kontakt aufzunehmen.
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Arrestierter Beamter in Fall Dymowski verwickelt
Zuletzt machte der sibirische Dorfbürgermeister damit Schlagzeilen, dass er dem landesweit bekannten Noworossijsker Ex-Polizisten Alexej Dymowski zu einer vorübergehenden Registrierung in seinem Dorf Kljutschi verholfen hatte. Diese wurde inzwischen wieder annulliert.
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Dymowski hatte mit einem Video-Appell per You tube auf Missstände bei der Miliz in seiner Heimatstadt aufmerksam gemacht. In der Folge wurde er entlassen und gegen ihn selbst ein Verfahren wegen Dienstvergehen eingeleitet.
Dymowski erklärte, er wolle mit dem Wohnsitzwechsel erreichen, dass er nicht im Gebiet Krasnodar vor Gericht gestellt wird, weil es dort keine objektive und unabhängige Justiz gebe.
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Auflagen und elektronische Fesseln statt Gitter
Der Hausarrest soll die überfüllten russischen Haftanstalten entlasten und für eine bessere soziale Eingliederung von ungefährlichen Straftätern sorgen. Zur Überwachung der Verurteilten können dem Gesetz nach auch elektronische Mittel eingesetzt werden.
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Allerdings ist im russischen Staatshaushalt bisher kein Geld für die Anschaffung derartiger Geräte vorgesehen.
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(Topfoto: Archiv/.rufo)
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