Montag, 09.07.2012
Verfassungsgericht billigt russischen WTO-BeitrittSt. Petersburg. Das russische Verfassungsgericht hat den Ablauf des Beitritts des Landes zur Welthandelsorganisation WTO in einer Eilentscheidung als rechtens gebilligt. Bis zum 23. Juli soll der Beitritt endgültig erledigt werden.
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Das Verfassungsgericht hat damit erstmals einen Rechtsakt auf seine Entsprechung mit der russischen Verfassung vor dessen Inkrafttreten geprüft.
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Am 20. Juni hatten 131 Duma-Abgeordnete eine entsprechende Anfrage eingereicht. Die Parlamentarier waren der Meinung, dass die Ratifizierungsprozedur in der Duma verletzt und zu einer Formalität degradiert worden sei.
Außerdem würde dem Parlament zur Ratifizierung nur die Beitrittserklärung zur WTO, nicht aber deren Gründungsdokument vorgelegt.
Außerdem mokierten die Abgeordneten ein Sprachproblem: Russisch sei verpflichtend bei der Ausfertigung von Dokumenten für Russland. Die Beitrittserklärung sei aber nur in englischer Sprache abgefasst gewesen, weshalb es von dem Dokument nur eine inoffizielle Übersetzung gebe.
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Das Verfassungsgericht ließ diese und weitere Bedenken jedoch nicht gelten und entschied, dass der WTO-Beitritt im geplanten Ablauf weder gegen die Verfassung verstößt noch die Rechte der russischen Bürger einschränkt.
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Eine Mitsprache der Regionen könne es bei allen internationalen Verträgen ebenfalls nicht geben und die Abschätzung der wirtschaftlichen Konsequenzen derartiger Schritte läge in der Kompetenz vom Regierung, Föderationsrat und Präsident.
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