UN-Gericht gibt weder Georgien noch Russland Recht
Den Haag. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat sich heute einer Schuldzusprechung im Kaukasus-Konflikt enthalten. Beide Seiten sollen fortan alle Formen der Rassendiskriminierung vermeiden.
Die Klage am Internationalen Gerichtshof hatte Georgien am 12. August, nach dem Fünftagekrieg um Südossetien , eingereicht. Russland habe die Konvention von 1965 über die Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung verletzt, hatte es zur Begründung geheißen.
Nun sprach das höchste Rechtsorgan der UN sein Urteil. Der Aufruf an beide Konfliktseiten, keine Rassendiskriminierung zu betreiben oder zu unterstützen, bedeutet faktisch, dass keine Seite in ihren Handlungen gerechtfertigt wird.
Da ist doch was im Busch! Ziemlich eingewachsen, aber dennoch auf Hochglanz poliert, lauert der alte Revolutionär Lenin hinterhältig im Petersburger Botanischen Garten den Besuchern auf. (foto: Deeg/.rufo)
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