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Bis zu diesem Anblick stießen die Moskauer Tunnelbauer nicht vor (foto: tv/rufo) |
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Dienstag, 21.02.2006
Moskauer Bankräuber gruben Tunnel vergeblichMoskau. Ein höchst mühsam vorbereiteter Überfall auf die Impex-Bank ist im Anfangsstadium gescheitert: Seismologische Instrumente der Bank hatten Alarm geschlagen, dass sich unter dem Fundament Hohlräume auftun.
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Daraufhin wurde ein 50 Meter langer Tunnel entdeckt, der aus einer Garage in Richtung Bank führt. Doch die unbekannten Tunnelbauer suchten rechtzeitig das Weite.
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Mühsam, aber klassisch: Tunnelbau in Richtung Geldspeicher
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In dem äußerlich unscheinbaren Geldspeicher im Keller eines fünfstöckigen Gebäudes in der uliza Bersarina wird täglich der Bargeldumsatz der Bank gezählt und verpackt. Offenbar hatten die Täter vor, durch den Fußboden in den Umkleideraum der Wachmannschaft einzubrechen und die Wächter zu überwältigen.
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Wie die Iswestija heute berichtet, hatte der Sicherheitsdienst der Bank nach dem Alarmsignal in der Nähe des Fundaments den Tunnel entdeckt, der zu einer nahen privaten Garage führte. Die daraufhin begonnene Observation durch die Miliz brachte jedoch nichts: Die unbekannten Goldschürfer hatten offenbar Lunte gerochen und das Weite gesucht.
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Perfektionisten am Werk: Stehhöhe war gewährleistet
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Die von ihnen zurückgelassene Baustelle beeindruckte die Fahnder: Der mit Holz ausgekleidete Tunnel war ein Meter breit und zwei Meter hoch und elektrisch beleuchtet. Gleichzeitig hatten die verhinderten Bankräuber einen zweiten Tunnel in der Gegenrichtung gegraben, der von der Garage in ein nahes Betonwerk führte. Auf diesem Weg wollten sie offenbar nach dem Raubzug fliehen.
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Der in Säcke verpackte Erdaushub muss mindestens sechs Lkw-Ladungen ausgemacht haben, kalkulierten die Ermittler. Der letzte Eigner der Garage konnte zunächst nicht ermittelt werden.
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Juristische Pointe: Wühl-Aktion ist nicht strafbar
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Allerdings gibt es bei der Fahndung noch ein großes juristisches Problem: Da die wühlenden Panzerknacker die Räumlichkeiten der Bank noch nicht einmal angekratzt hatten, liegt kein Banküberfall vor. Und das Graben von Tunnels in Eigeninitiative ist nach dem russischen Strafgesetzbuch nicht verboten.
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(ld/.rufo)
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