Tschita. Das Bezirksgericht von Tschita hat heute eine Beschwerde der Anwälte des Ex-Yukos-Chefs Michail Chodorkowski gegen einen vorherigen Gerichtsbescheid abgelehnt. Es geht dabei um das zweite, noch laufende Ermittlungsverfahren gegen den einstigen Oligarchen.
Die Anwälte hatten sich beschwert, dass die Ermittler - und im weiteren dann auch das deshalb angerufene Gericht eine elektronische Datenbasis des Yukos-Konzerns über dessen Buchhaltung nicht als Beweismittel zu den Ermittlungsakten nehmen wollten.
Der 2003 verhaftete Michail Chodorkowski verbüßt gegenwärtig noch seine erste Haftstrafe von acht Jahren wegen Steuerhinterziehung und Betrug. Parallel hat die Staatsanwaltschaft ein zweites Ermittlungsverfahren wegen angeblicher weiterer wirtschaftsverbrechen eingeleitet.
Die Ermittlungen werden im ostsibirischen Tschita geführt, wo die beiden Beschuldigten, neben Chodorkowski auch dessen früherer Partner Platon Lebedew, in Untersuchungshaft sitzen.
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