Freitag, 13.08.2010
0,0-Promille-Grenze kommt vors VerfassungsgerichtSt. Petersburg. Die vor einer Woche in Kraft getretene Null-Promille-Regelung für Alkohol im Straßenverkehr muss vom russischen Verfassungsgericht auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Ein Anwalt aus Kasan hat gegen die von Präsident Dmitri Medwedew initiierte Gesetzesänderung Verfassungsklage eingereicht.
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Lawrenti Sitschinawa beruft sich in seiner Klage auf die Wiener Konvention über den Straßenverkehr, die von den Unterzeichnerländern fordert, einen maximalen Grenzwert für den zulässigen Alkoholgehalt im Blut festzulegen.
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Dadurch sollen Messtoleranzen, aber auch der bei manchen Personen relativ hohe Gehalt von endogenen, also vom Orgamismus selbst produzierten, Alkohol von der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit ausgeschlossen werden.
Die Konvention war 1968 von der UdSSR unterzeichnet worden und wurde von Russland ratifiziert. Vor drei Jahren führte Russland die 0,3-Promille-Grenze ein auch mit der Begründung, dass dies die Wiener Konvention so verlange. Medwedew forderte im vergangene Jahr aber eine Rückkehr zur 0,0-Promille-Regelung, weil alles andere Trunkenheit am Steuer provoziert.
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Wenn heute ein Fahrer ein Glas Kwas trinkt und von einem Milizionär gestoppt wird, so muss er beweisen, dass er nicht betrunken ist, also zur Blutprobe fahren und erleidet so zeitlichen und moralischen Schaden, argumentiert der Kläger.
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Ich bin dagegen, dass Betrunkene Auto fahren, aber das Gesetz soll zum Wohle der Bürger dienen, so Sitschinawa.
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