Natalja Morar muss laut russischem Gericht nicht erfahren, warum sie ausgewiesen wurde (Foto: TV)
Dienstag, 25.03.2008
Urteil: FSB muss Ausweisung Morars nicht begründen
Moskau. Ein Moskauer Bezirksgericht hat eine Klage der Journalistin Natalja Morar gegen den FSB zurückgewiesen. Morar fordert vom Geheimdienst eine Begründung für ihre Ausweisung. Das Gericht sah dies als unnötig an.
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Außer Internet und modernen Massenmedien gibt es hier und da auch noch die ganz traditionellen Formen der Kommunikation in Russland (Foto: von Arb/.rufo)
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