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Diensthund oder Schachweltmeister: Wer hat diesen Polizisten in die Hand gebissen? (Foto: mk.ru) |
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Dienstag, 21.08.2012
Bissiger Schach-Champion? Polizist beschuldigt KasparowMoskau. Ex-Schachweltmeister Garri Kasparow soll bei einer Demo wegen des Pussy-Riot-Urteils einen Moskauer Polizisten in die Hand gebissen haben. Der Oppositionsaktivist sieht in dem Vorwurf eine Verleumdung.
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Der Polizeibeamte Denis Ratnikow erhebt handfeste Vorwürfe gegen Garri Kasparow die diesen hinter Gitter bringen könnten: Laut Ratnikow soll Kasparow versucht haben, sich nach einer Festnahme bei einer Demo den Weg freizubeißen.
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Proteste beim Pussy-Riot-Urteil
Schauplatz waren die Proteste am Freitag vor dem Gericht, wo zu diesem Zeitpunkt das Urteil gegen die Frauen-Punkband Pussy Riot verkündet wurde. Polizisten nahmen dort Kasparow fest und setzten ihn in einen Polizei-Bus.
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Als kurz darauf eine ebenfalls festgenommene Frau in das Fahrzeug gesetzt werden sollte, soll Kasparow versucht haben, sich durch die offene Tür an einem Beamten vorbei hinauszudrängen, so Ratnikow.
Bei dem entstehenden Handgemenge habe ihm der Schachweltmeister in die Hand gebissen, behauptet der Beamte und präsentierte vor einer TV-Kamera seine verbundene Hand. Zwei Finger seien nach wie vor gefühllos.
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Höchststrafe fünf Jahre Haft
Kasparow war wie auch die anderen festgenommenen Pussy-Riot-Unterstützer alsbald wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Gestern war er allerdings erneut zur Polizei zitiert worden, wo man ihn wegen der angeblichen Biss-Attacke verhörte. Sollte es deshalb zu einer Verurteilung wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten im Dienst kommen, könnten Kasparow bis zu fünf Jahre Haft drohen.
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Der ehemalige Schach-Champion weist die Vorwürfe zurück und kündigte gleich zwei Gegenklagen gegen den Polizisten an: wegen Überschreitung der Amtsbefugnisse in Form einer nicht legitimen Festnahme sowie wegen Verleumdung. Kasparow schloss nicht aus, dass der Beamte von einem Hund gebissen wurde.
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Einem von dem TV-Kanal Doschd befragten Rechtsmediziner zufolge ist nun auch entscheidend, welche Behandlung die Hand des Polizisten braucht: Wenn die Wunde nicht genäht werden musste, gilt die Verletzung nach den Regularien des Innenministeriums nicht als gesundheitlicher Schaden.
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