Dienstag, 22.05.2007
Kasachstan: Dritte Amtszeit des Präsidenten genehmigtAstana. Der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew hat eine Verfassungsänderung abgezeichnet, die ihm eine dritte Amtszeit in Folge ermöglicht. Es handelt sich dabei um eine Sonderregelung, die nur für das gegenwärtige Staatsoberhaupt gilt.
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Die Verfassungsänderung tritt erst 2012 in Kraft, wenn Nasarbajews aktuelle Amtszeit abläuft. Sie sieht vor, dass für den ersten Präsidenten des Landes die Anzahl der aufeinanderfolgenden Amtsperioden nicht begrenzt ist. Damit kann Nasarbajew - formelle Wahlen vorausgesetzt - bis an sein Lebensende Staatschef bleiben.
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Darüber hinaus wird die Länge der Amtsperiode für zukünftige kasachische Staatsoberhäupter von den gegenwärtigen sieben Jahren auf fünf Jahre verkürzt.
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Gleichzeitig wurden auch Verfassungsänderungen eingeführt, die die Vollmachten des Parlaments gegenüber dem Präsidenten deutlich erweitern. Die Zahl der Mandate wird von 116 auf 154 erhäht, Wahlen finden in Zukunft nur noch nach Parteilisten statt.
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Das Parlament muss darüberhinaus in Zukunft den vom Präsidenten vorgeschlagenen Premierminister mit einfacher Mehrheit bestätigen. Auch kann das Parlament die Regierung mit einfacher Mehrheit entlassen. (ld/rufo/St.Petersburg)
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