Mittwoch, 06.07.2011
Entwarnung: Kwas wird nicht mit Alkohol-Bann belegtMoskau. Lebensmittel wie Kwas, Kefir oder Schnapspralinen werden nicht von der geplanten Verschärfung der Alkohol-Verkaufsvorschriften betroffen sein. Entsprechende Meldungen von heute wurden dementiert.
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Wie die staatliche Regulierungsbehörde für den Alkoholmarkt mitteilte, trifft es zwar zu, dass in der Duma eine weitere Einschränkung des freien Verkaufs von alkoholischen Getränken zum Beschluss ansteht. Das nächtliche Verkaufsverbot soll in Zukunft nicht mehr nur für Getränke mit 15 und mehr Prozent Alkohol gelten, sondern schon ab 0,5 Prozent.
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Doch würden das populäre Brotbier Kwas, Kefir und Konditorei-Erzeugnisse mit leichtem Alkoholgehalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeschlossen.
Das Amt namens RosAlkogolRegulirowanije betonte auch, dass nach den geltenden russischen Lebensmittelnormen Kwas schlichtweg nicht zu den alkoholischen Getränken zu rechnen sei ungeachtet der Tatsache, dass der Alkoholgehalt in dem beliebten vergorenen Erfrischungsgetränk bis zu 1,2 Prozent betragen kann.
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Auch der Präsidenten-Wirtschaftsberater Arkadi Dworkowitsch bezeichnete in seinem Mikro-Blog die heutigen Medien-Meldungen über ein drohendes Kwas-Verkaufsverbot als Desinformation.
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Die Regierung werde parallel eine Liste mit nicht-alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 0,5 Prozent aufstellen.
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