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Julia Timoschenko ist zu Unrecht hinter Gittern, sagt das Straßburger Menschenrechts-Gericht (Foto: Archiv/.rufo) |
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Dienstag, 30.04.2013
Straßburger Gericht: Urteil gegen Timoschenko rechtswidrigStraßburg. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die siebenjährige Haftstrafe gegen die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko als rechtswidrig anerkannt. Die Ukraine kann die Entscheidung noch anfechten.
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Der Gerichtshof erklärte in seiner Entscheidung, dass das Verfahren gegen Julia Timoschenko einen Verstoß gegen die Punkte 4 und 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Demnach hat Timoschenko ein Anrecht auf Freilassung sowie eine materielle Kompensation für ihre Haftzeit.
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Eine von Timoschenkos Anwälten ebenfalls beklagte Folter wurde von dem Gericht allerdings nicht bestätigt.
Die Entscheidung wird aber erst rechtskräftig,, wenn die ukrainischen Behörden nicht innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen das Urteil einlegen.
Timoschenko war nach ihrer Niederlage gegen Viktor Janukowitsch bei den Präsidentenwahlen von der ukrainischen Justiz beschuldigt worden, beim Abschluss eines Gas-Liefervertrages mit Russland ihre Kompetenzen überschritten und dem Land großen Schaden zugefügt zu haben.
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Sie verbüßt eine siebenjährige Haftstrafe in einem Frauengefängnis in Charkow, wobei sie mehrfach schwere Rückenschmerzen beklagte. Auch sei sie von Wachpersonal geschlagen worden.
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