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In der Grenzstadt Wyborg können Finnen nun keine Grundstücke mehr kaufen (Foto: Ballin/.rufo) |
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Freitag, 21.01.2011
Russland sperrt Grenzregion weiträumig für AusländerMoskau. Ausländer dürfen an der russischen Grenze kein Land erwerben. Diese Regelung hat Präsident Dmitri Medwedew jetzt präzisiert. Auf die schwarze Liste kamen riesige Gebiete. Das führt zu Irritationen bei Investoren.
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Der Kauf von Grundstücken in der Nähe russischer Grenzen ist seit Jahren ein juristisches Problem. Landkäufe im Grenzgebiet sind Ausländern verboten, doch die Frage war stets: Wo beginnt das Grenzgebiet?
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Sotschi gehört zur Tabuzone
Nun gibt es endlich eine Definition; freilich eine sehr großflächige: 380 Landkreise in Russland sind für Ausländer tabu. Diese Regionen wurden in einem Ukas von Präsident Dmitri Medwedew zum Grenzgebiet erklärt. Dabei sind sie mitunter über 100 Kilometer von der Grenze entfernt.
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Zu den betroffenen Gebieten gehören unter anderem die Olympiastadt Sotschi, die gesamte Ostseeprovinz Kaliningrad, aber auch der Petersburger Marinestützpunkt Kronstadt. Wegen der Einschränkungen im Kreis Wyborg und dem Gebiet Pskow haben Finnland und Estland schon Erklärungen verlangt. Beide Regionen sind beliebte Investitionsstandorte bei den Nachbarn.
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Nachbarn Finnland und Estland beschweren sich
Wyborg, bis zum Sowjetisch-Finnischen Winterkrieg 1939 als Viipuri zu Finnland gehörend, lebt seit Jahren von den Investitionen aus Finnland. Teile des Gebietes Pskow gehörten vor der Einverleibung Estlands durch die Sowjetunion zu dem kleinen Baltenstaat. Wer in diesen Regionen geboren ist, sollte das Recht haben, dort auch heute zu leben, fordert die estnische Regierung.
Die großflächige Abschottung stößt auch bei der österreichischen Außenhandelskammer auf Unverständnis: Ich weiß nicht, welche Ängste Russland da hat, kommentiert der Handelsdelegierte Dietmar Fellner den Erlass. Rückfragen von österreichischen Firmen zur neuen Regelung habe er aber noch nicht erhalten, fügte er hinzu.
Umgehung für Investoren ist möglich
Die Regelung bezieht sich auf Ausländer und ausländische Firmen, nicht aber auf russische Firmen, an denen Ausländer beteiligt sind, zeigt Sergej Verschinin, Leiter der Abteilung für Bau-, Immobilien- und Umweltrecht bei Roedl & Partner, einen Ausweg aus der Lage auf. Ausländische Unternehmen könnten Grundstücke über ihre russischen Tochterfirmen erwerben, rät er gegenüber Russland-Aktuell.
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Enteignungen schon bestehender Besitzverhältnisse werde es nicht geben, glaubt der Jurist. Doch was sollen Privatpersonen tun, die beispielsweise im Gebiet Kaliningrad ein Haus mit Grundstück erwerben wollen?
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Auch hier geht es wohl nur über Umwege, entweder über russische Verwandte (Ehefrau?) oder Freunde. Freilich sollte man diesen Freunden dann auch wirklich vertrauen können. Eine andere Möglichkeit besteht in der Trennung zwischen Immobilie und Grundstück. Das Haus kann dann gekauft, das Grundstück allerdings nur gepachtet werden.
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Abschied von einer Epoche in der russischen Wirtschaftsentwicklung: In St. Petersburg werden zunehmend die Kioske von den Straßen entfernt - und nicht mehr durch neue provisorische Bauten ersetzt. Der Kleinhandel soll sich feste Ladenlokale suchen, so die Politik in der Stadt. (Topfoto: Deeg/.rufo)
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