Montag, 17.12.2007
Wahl in Kirgisistan: Nur eine Partei im Parlament?Bischkek. Bei den gestrigen Wahlen in Kirgisistan hat nur die präsidententreue Partei Ak Shol mit 48 Prozent der Stimmen den Einzug ins Parlament geschafft. Dem Oppositionsbündnis Ata Meken, das 9 Prozent erhielt, wird dies aufgrund einer gewagten Auslegung des Wahlrechts verwehrt.
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Das kirgisische Wahlrecht sieht eine Fünf-Prozent-Klausel vor, die sich allerdings nicht auf die Wahlteilnehmer, sondern die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt bezieht. Außerdem heißt es darin, dass jede Partei in jeder Region des Landes mindestens Stimmen von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten erringen muss, um in das Parlament einzuziehen.
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Die Zentrale Wahlkommission legt diese Formulierung so aus, dass es sich dabei um 0,5 Prozent der landesweit Wahlberechtigten (und nicht derjenigen in der jeweiligen Region) handeln muss. Dies bedeutet jedoch, dass in den beiden Provinzen mit der geringsten Bevölkerung etwa 12 Prozent der Wähler für eine Partei stimmen müssen, damit diese ins Parlament einrücken kann.
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Ein Oppositionsvertreter erklärte, diese Auslegung des Wahlkodex sei verfassungswidrig und würde noch durch das Oberste Gericht des Landes für ungültig erklärt. Die Wahlkommission habe gar nicht das Recht, das Gesetz derartig tiefschürfend auszulegen.
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Vertreter der hinter Präsident Akijew stehenden Mehrheit sind jedoch für die Beibehaltung der Auslegung, da sie dies für ein Ändern der Regeln nach Beginn des Spiels halten, was wiederum eine Schwächung der Staatsmacht bedeuten würde.
(ld/.rufo/St.Petersburg)
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