Gericht lehnt Rehabilitierung der Opfer von Katyn ab
Moskau. Das Bezirksgericht Chamownitschi in Moskau hat den Antrag auf Rehabilitierung der 1940 in Katyn erschossenen polnischen Offiziere abgelehnt. Zugleich wurde eine Klage der Opferangehörigen gegen die Einstellung des Verfahrens abgewiesen. Der Fall könne nicht verhandelt werden, da Teile des Materials ein Staatsgeheimnis darstellten, begründeten die Richter.
Schon Ende Mai hatte das Gericht sich geweigert, den Fall anzunehmen. Grund dafür ist, dass der Großteil der Materialien von der russischen Militärstaatsanwaltschaft seit 2005 geheim gehalten wird. Diese Dokumente könnten nur vor einem Militärgericht oder föderalen russischen Gericht veröffentlicht werden, teilte ein Sprecher der Militärstaatsanwaltschaft mit.
Die Anwältin der Opfer-Angehörigen, Anna Stawizkaja, erklärte, dass sie gegen die Entscheidung des Gerichts vor dem Moskauer Stadtgericht und wenn nötig anschließend vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung einlegen werde.
1940 wurden in den Wäldern von Katyn Tausende polnischer Offiziere von sowjetischen NKWD-Truppen erschossen. 1943 entdeckten Truppen der deutschen Wehrmacht die Massengräber. Die Nationalsozialisten nutzten den Fund, um gegen die Sowjetunion Propaganda zu machen. Die Moskauer Führung unter Stalin hingegen stritt jede Beteiligung am Massaker ab.
Erst 1990 gestand Präsident Michail Gorbatschow die Verantwortung der Sowjetunion für den Massenmord ein. Gorbatschow rief auch während des Prozesses dazu auf, die Opfer von Katyn zu rehabilitieren.
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