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Ganz kluge ausländische Köpfe werden in Russland in Zukunft Privilegien genießen. (Foto: newsru.com)
Ganz kluge ausländische Köpfe werden in Russland in Zukunft Privilegien genießen. (Foto: newsru.com)
Mittwoch, 05.05.2010

Ausländische Topmanager bekommen Arbeitserleichterung

Moskau. In der Staatsduma reift ein Gesetz heran, das ausländischen Topspezialisten die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Russland erheblich erleichtern soll. Damit will Russland seine Modernisierung vorantreiben.

Am Freitag diskutiert die Duma in zweiter Lesung ein Gesetz, das Präsident Dmitri Medwedew auf den Weg gebracht hat, um Innovationsprojekte zu beschleunigen. Es geht darin um eine Vereinfachung der Prozedur bei der Ausstellung von Arbeitserlaubnissen und um Steuererleichterungen.

Topmanager umgehen die Gastarbeiter-Quote


Das Gesetz „Über die rechtliche Lage ausländischer Bürger“ war im Februar 2009 in das russische Parlament eingebracht worden und nach der ersten Lesung grundlegend überarbeitet worden.

Es sieht u. a. vor, dass hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte nicht mehr unter die allgemeine Quote fallen, mit der der Föderale Migrationsdienst (die russische Ausländerbehörde) den Zustrom von Ausländern, die in Russland arbeiten wollen, regelt.

Bei Russland-Aktuell
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14 Tage statt ein bis zwei Jahre


In Zukunft soll ein schriftlicher Antrag reichen, über den binnen 14 Tagen entschieden werden muss. Bisher dauerte die Bewilligungsprozedur zwischen zwölf und 23 Monaten, schreibt am Mittwoch die Zeitung „Wedomosti“.

Unter diese Regelung sollen Ausländer fallen, die ein Jahresgehalt von mindestens zwei Millionen Rubel (knapp 52.000 Euro) beziehen. Laut Wirtschaftsministerin Elvira Nabiullina behält sich die Regierung das Recht vor, diese Summe zu senken, z. B. für Spezialisten, die im geplanten Innovationszentrum in Skolkowo bei Moskau arbeiten werden.

Arbeitserlaubnis plus Aufenthaltsgenehmigung


Die Arbeitserlaubnis für solche Topkader soll für maximal drei Jahre erteilt werden (bisher war es ein Jahr) und unbegrenzt verlängert werden können. Zugleich erhält der ausländische Spezialist samt seiner Familie eine Aufenthaltsgenehmigung für Russland, die „Normalsterbliche“ nur nach einem langwierigen und Nerven aufreibendem Papierkrieg bekommen.

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Auch steuerlich erhalten die „klügsten Köpfe“ unter den ausländischen Arbeitskräften Vorteile. Statt der üblichen 30 Prozent Einkommenssteuer müssen sie nur noch 13 Prozent abführen und werden damit russischen Staatsbürgern gleichgestellt. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Deutschland als Vorbild


Konstantin Poltoranin von der russischen Ausländerbehörde sagte gegenüber „Wedomosti“, als Grundlage für die Gesetzeskorrekturen habe Deutschland gedient, wo hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte gesondert behandelt werden und das gerade nach der Höhe ihres Einkommens.

Insgesamt beträfe das modifizierte Gesetz „zwei bis drei Prozent aller Arbeitskräfte, die in Russland eine Arbeitserlaubnis bekommen“ und „mit dem Innovationszentrum Skolkowo hat es nichts zu tun“.

Positives Echo aus den Unternehmen


Russische Unternehmen, die hochqualifizierte Ausländer beschäftigen, nehmen die kommenden Erleichterungen mit Freude auf. So lässt der Telekommunikationskonzern VimpelCom verlauten, er habe 13 Topmanager aus dem Ausland beschäftigt.

Um z. B. 2011 neue ausländische Mitarbeiter zu rekrutieren, müssten bisher schon zum 1. Mai bei der Ausländerbehörde die entsprechenden Anträge gestellt werden. Diese lange Prozedur würde wegfallen und allen Beteiligten das Leben erleichtern.

Jewgeni Reisman von der Partnerschaftsgesellschaft Baker & McKenzie erhofft sich von der Vereinfachung der Genehmigungsprozedur ein Ansteigen des Anteils ausländischer Topmanager in russischen Unternehmen: „Ihre Zahl könnte um Hunderte steigen.“

Auf was das Gesetz aber keinen Einfluss nehmen kann, ist „das Niveau der Kultur und die Besonderheiten der Entwicklung von Business in Russland“, ist Reisman überzeugt: „Das unterscheidet sich nach wie vor wesentlich von dem, was Ausländer gewohnt sind.“



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