Donnerstag, 14.01.2010
Ukraine: Gericht erklärt Stalin schuldig an HungersnotKiew. Ein ukrainisches Berufungsgericht hat die damalige Führung der Sowjetunion sowie der ukrainischen Sowjetrepublik für schuldig an der Hungersnot der Jahre 1932 und 1933 erklärt. Da alle Schuldigen schon längst tot sind, wurde das Verfahren damit aber eingestellt.
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Josef Stalin, Wjatscheslaw Molotow und vier weitere hochrangige Sowjetfunktionäre wurden in der Gerichtsentscheidung für schuldig befunden, einen Genozid an der ukrainischen Volksgruppe organisiert zu haben. Dies geschah, in dem sie Lebensbedingungen schufen, die darauf ausgelegt waren, die Menschen physisch zu vernichten, hieß es darin.
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Einige der Angeklagten waren während der stalinistischen Repressionen in den 30er Jahren selbst dem Sowjetsystem zum Opfer gefallen. Allerdings wurden sie unter Chruschtschow wieder rehabilitiert.
In dem Verfahren war eine Expertise des Demographie- und Soziologie-Institutes der ukrainischen Akademie der Wissenschaften vorgelegt worden, wonach die Zahl der Todesopfer der damaligen Hungersnot mit 3,941 Millionen beziffert wurde.
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Der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko sprach von einem historischen Urteil. Es stellt die historische Gerechtigkeit wieder her und gibt die Chance, die Ukraine auf ehrliche und demokratische Prinzipien zu begründen, so Juschtschenko, der die Aufarbeitung dieser Epoche der Vergangenheit besonders forciert hatte.
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In Russland wurde die Bewertung des Golodomor in der Ukraine als Genozid scharf kritisiert.
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Politiker und Historiker wiesen darauf hin, dass die damalige verhängnisvolle Politik nicht gezielt gegen die Ukrainer gerichtet war, sondern die Landbevölkerung in der Sowjetunion insgesamt betraf.
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