Dienstag, 31.05.2011
Straßburg spricht Chodorkowski Entschädigung zuStraßburg. Teilerfolg für Michail Chodorkowski vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof : Wegen Verstößen gegen die Menschenwürde bei den Haftbedingungen muss ihm Russland 24.500 Euro Entschädigung zahlen. Politische Motive für die Verfolgung Chodorkowskis wurden jedoch nicht anerkannt.
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Bei dem heute verkündeten Urteilsspruch handelte es sich nur um die Verhandlung der ersten von bislang vier Beschwerden Chodorkowskis gegen die russische Justiz. Sie war bereits 2005 eingereicht worden.
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Die Entschädigung erhält der ehemalige Yukos-Haupteigner und Multimilliardär Michail Chodorkowski unter anderem dafür dass er vom 8. August bis 9. Oktober 2005 unter nicht menschenwürdigen Verhältnissen in einer Zelle inhaftiert war, in der unzureichende hygienische Verhältnisse herrschten und ihm weniger als vier Quadratmeter Fläche zustanden.
Außerdem wurde von den Straßburger Richtern kritisiert, dass Chodorkowski während seines ersten Prozesses im Gericht in einem geschlossenen Käfig sitzen musste, obwohl er weder vorbestraft noch eines Gewaltverbrechens beschuldigt wurde und auch nicht zur Aggressivität neigte.
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Die von den Klägern vorgebrachten Belege für eine politische Motivation des ersten Strafverfahrens gegen Chodorkowski überzeugten das Gericht jedoch nicht hinreichend. Es seien dafür keine unumstößlichen Beweise vorgelegt worden, hieß es in der Urteilsbegründung.
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Allerdings schreibt der Gerichtshof, dass die Umstände des Falles in der Tat einigen Zweifel an den echten Gründen der Verfolgung von Hr. Chodorkowski hervorrufen.
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Möglicherweise wird die Straßburger Entscheidung auch noch von Russland angefochten. Dafür bleiben drei Monate Zeit. Erst danach tritt das Urteil in Kraft und muss von der russischen Justiz umgesetzt werden.
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