Freitag, 18.07.2008
Saratow: Journalistin klagt erfolgreich gegen EntlassungSaratow. Im russischen Gebiet Saratow hat ein Gericht die entlassene Chefredakteurin der Kreiszeitung von Nowousnensk, Ludmila Bykowa, wieder in ihr Amt eingesetzt. Das berichtet das Zentrum für Journalismus in Extremsituationen (CJES) auf seiner Internetseite.
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Bykowa, Chefredakteurin der Nowaja Step (Neue Steppe), war wegen eines Konflikts mit dem Leiter der Kreisverwaltung im Dezember entlassen worden und hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Unterstützt wurde sie dabei vom örtlichen Journalistenverband.
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Anlass der Entlassung war der Streit über die Veröffentlichung des Haushaltsplans von Nowousnensk. Bykowa publizierte ihn, wie vom Gesetz gefordert, vollständig. Dies geschah allerdings gegen den Willen des Verwaltungschefs, der der Journalistin verboten hatte, den Etat zu veröffentlichen. Nach der Publikation wurde Bykowa gefeuert.
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Nun gab das Gericht Bykowa in zweiter Instanz Recht, die Entlassung wird als unrechtmäßig zurückgenommen. Zudem hat die Klägerin Anspruch auf die entgangenen Löhne, eine moralische Entschädigung und Erstattung der Gerichtskosten (insgesamt etwa 2.300 Euro).
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Das Gerichtsurteil ist bemerkenswert, weil Journalisten in der russischen Provinz häufig dem Druck der Behörden ausgesetzt sind und dabei in den seltensten Fällen auf die Unterstützung eines Gerichts hoffen können.
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Allerdings befürchten Beobachter, dass auch im Fall Bykowa der Konflikt noch nicht beendet sei. Nach Aussage von CJES hat die Verwaltung zu viele Möglichkeiten, sich früher oder später eines Redakteurs oder Journalisten mit einer eigenständigen Meinung zu entledigen.
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