Montag, 06.08.2012
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen geplantMoskau. Auch dies ist eine Folge von Waldbränden und Hochwasser: Die russische Regierung will eine Versicherungspflicht für Immobilienbesitzer gegen Katastrophenschäden einführen.
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Premier Dmitri Medwedew beauftragte die Regierung, zusammen mit der Versicherungswirtschaft bis Oktober Vorschläge zur Schaffung eines solchen Systems zu erarbeiten.
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Die Pflichtversicherung soll das Eigentum natürlicher wie juristischer Personen gegen die Folgen von Naturkatastrophen versichern. Bisher ist eine solche Versicherung in Russland freiwillig.
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Allerdings gab es sie zu Sowjetzeiten. Damals mussten Besitzer von freistehenden Privathäusern diese gegen die Folgen höherer Gewalten wie Feuersbrünste, Hochwasser, Erdbeben oder Sturm bei einer staatlichen Versicherung versichern. Die gleiche Regelung galt auch für privaten Viehbestand. Mehrfamilienhäuser unterlagen damals nicht der Versicherungspflicht.
Da nur ein kleiner Teil der russischen Haus- und Wohnungsbesitzer ihr Eigentum freiwillig gegen derartigen Schäden versichert, ist nach Naturkatastrophen wie zuletzt in Krymsk der Staat gezwungen, auf seine Rechung umfangreiche Kompensationszahlungen zu leisten und Ersatzwohnungen zu stellen.
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Diskutiert wird auch, ob Autos generell gegen Katastrophenschäden versichert sein sollen. Denn in Krymsk haben viele Menschen zusammen mit ihrem weggespülten Auto auch ihre Exiastenzgrundlage verloren.
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Die Versicherungspflicht ist nur eine Maßnahme eines Gesetzespakets, dass gegenwärtig zur Bewältigung der Folgen der anomalen Hitze im Jahre 2012 in der Regierung erarbeitet wird. Darin geht es unter anderem auch um die Kostenverteilung bei der Waldbrand-Bekämpfung.
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