Mittwoch, 09.04.2008
Oberstes Gericht zeigt Verständnis für FahnenfluchtMoskau. Deserteure und Soldaten, die eigenmächtig dem Dienst in der Armee fernbleiben, können unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Dies stellte das Oberste Gericht in einer Entscheidung klar.
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In Fällen, in denen eine Flucht aus der Armee wegen dort gegen ihn ausgeübter Gewalt für einen Soldaten der einzige Weg ist, Leben und Gesundheit zu retten, sei ein Freispruch angebracht, so das Gericht. Der Deserteur mache sich dann keiner Straftat schuldig.
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Auch Soldaten, die erstmals eigenmächtig dem Dienst fernbleiben, können nicht bestraft werden, wenn dies aus schwerwiegenden persönlichen oder familiären Gründen geschehe.
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Das Gericht nannte als Beispiele eine schwere Erkrankung enger Familienangehöriger oder ein Begräbnis.
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Als akzeptabler Grund für ein vorübergehendes Nichterscheinen am dienstort gelte auch, wenn dort bei Gesundheitsproblemen dem Soldaten keine adäquate medizinische Hilfe geleistet werden kann.
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