Dienstag, 03.04.2012
Medwedew unterzeichnet neues ParteiengesetzMoskau. Das neue Parteiengesetz, das die Registrierung neuer politischer Formationen drastisch erleichtert, ist heute von Präsident Dmitri Medwedew unterzeichnet worden. Damit ist der Startschuss für einen erwarteten Parteigründungs-Boom gefallen.
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Das Gesetz tritt nun mit seiner Veröffentlichung (also voraussichtlich morgen) in Kraft. Ursprünglich hatte Medwedew den Start der von ihm selbst initiierten Reform auf den 1. Januar 2013 legen wollen.
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Die weiteren Kernpunkte der Erleichterung der Parteienzulassung blieben in der parlamentarischen Erörterung aber faktisch unangetastet. So können jetzt Parteien die Zulassugn erhalten, wenn sie mindestens 500 Mitglieder haben und sich in der Hälfte der russischen Regionen konstituiert haben. Bisher lag die Schwelle bei 40.000.
Eine Auflösung von Parteien wegen mangelnder Mitgliederzahl gibt es nicht mehr. Erst wenn eine Partei sieben Jahre lang an keinen Wahlen mehr teilgenommen hat, kann sie von Amts wegen liquidiert werden.
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Außerdem müssen Parteien jetzt nur noch alle drei Jahre und nicht mehr jährlich eine Bilanz über ihren Finanzhaushalt vorlegen.
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Eine wichtige Neuerung ist auch, dass das Justizministerium bei der Ablehnung einer Parteizulassung die Gründe dafür exakt begründen muss. Die Antragsteller bekommen anschließend drei Monate Zeit, die Mängel zu beheben. Bisher blieben die Gründe einer Ablehnung oft diffus.
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Beim Justizministerium sind schon über 80 Voranmeldungen zur Zulassung von Parteien nach den neuen Regeln eingegangen. Nach mehreren Verschärfungen des Parteiengesetzes in den letzten Jahren waren in Russland nur noch sieben Parteien übrig geblieben.
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Kreml-Kritiker sind der Meinung, dass die russische Führung mit der Reform eine Zersplitterung der Opposition erreichen möchte, um den ihr treu ergebenen Kräften weiterhin eine dominante Rolle zu sichern.
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