Donnerstag, 23.09.2010
Fünfmal höhere Strafe für schwarz getönte AutoscheibenMoskau. Die Strafe für über Gebühr dunkel getönte Autoscheiben beträgt ab heute 500 Rubel (ca. 12 Euro) statt bisher 100 Rubel. Auch sogenannte Kängurufänger an den Autofronten sind jetzt in Russland tabu allerdings nicht bei Geländewagen.
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Die Lichtdurchlässigkeit der Frontscheibe muss gemäß eines heute in Kraft getretenen technischen Reglements für Kraftfahrzeuge mindestens 75 Prozent, die der Seitenscheiben 70 Prozent betragen. Geprüft werden darf dies nur an stationären Posten der Verkehrspolizei und zwar mit dafür zugelassenen Prüfgeräten.
Die Heckscheibe darf ein auf seine Intimität und Coolness bedachter Autobesitzer hingegen rabenschwarz anpinseln, wenn er denn will. Nur verspiegeln ist verboten ...
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Der Moskauer Verkehrspolizei-Chef Maxim Galuschko erklärte, dass Durchblick-Sündern freigestellt werde, den Mangel entweder an Ort und Stelle zu beseitigen (was möglich ist, wenn es sich um eine nachträglich aufgebrachte dunkle Folie handelt) oder die Strafe zu bezahlen.
Das zum Fußgängerschutz gedachte Verbot sogenannter Kängurufänger trat dagegen heute in einer höchst aufgeweichten Version in Kraft: Strafen sind nicht vorgesehen, lediglich bei der regulären Techosmotr-Untersuchung wird ein solcher nachträglich angebrachter Rammbügel in Zukunft als Mangel gelten.
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Ad absurdum geführt wurde die Neuerung durch die Ausnahme, dass bei Geländewaqen derartige Vorbauten auch weiterhin zulässig sind an anderen Fahrzeugen sind sie eigentlich nie anzutreffen. An Pkw-Fronten zulässig sind ab jetzt nur noch leichte Plastikteile bis 500 Gramm Gewicht zum Schutz der Scheinwerfer.
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Innerhalb eines Jahres müssen auch alle Omnibusse im Passagierverkehr mit Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.
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