Dienstag, 29.01.2013
Behinderte und Vorbestrafte sollen adoptieren dürfenMoskau. In der Staatsduma reifen Erleichterungen, die russischen Adoptionswilligen die Aufnahme von Waisenkindern erleichtern sollen. Sowohl der in Frage kommende Personenkreis soll ausgeweitet als auch bürokratische und finanzielle Hindernisse beseitigt werden.
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Nach dem vor dem Jahreswechsel hektisch erlassenen Verbot von Adoptionen russischer Kinder durch US-Bürger bemüht sich der russische Gesetzgeber nun ähnlich eilig um die von Präsident Wladimir Putin angekündigten Erleichterungen für Inlandsadoptionen.
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Von der Mehrheits-Partei Einiges Russland wurden heute Kategorien von Bürgern genannt, die in Zukunft auch als Vormunde oder Adoptiveltern in Frage kommen könnten: Die Rede ist von Personen mit gewissen Behinderungen sowie Vorstrafen.
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Bisher, so die ER-Politikerin Olga Batalina, könnten beispielsweise viele Großeltern nicht das Sorgerecht für ihre Enkel bekommen, weil sie unter Bluthochdruck litten oder schon einmal einen Herzinfarkt gehabt hätten. Im Prinzip würden sich diese Menschen aber gesund fühlen und könnten durchaus für Kinder sorgen.
Auch bereits erloschene Vorstrafen sollen in Zukunft kein Hindernis für die Aufnahme von Heimkindern sein zumindest, wenn die Straftat nicht mit Gewalt, Körperverletzung oder einem Sexualdelikt verbunden war.
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Gegenwärtig, so Batalina, würden Menschen auch aufgrund ihres Berufes vor langer Zeit begangener Straftaten nicht mehr als Adoptiv-Eltern in Frage kommen etwa wegen eines Verstoßes gegen Brandschutzvorschriften oder Sicherheitsregeln beim Bau.
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Das Erziehungsministerium hat seinerseits vorgeschlagen, die bisherige Einmalzahlung bei Inlandsadoptionen von 13.000 Rubel auf 100.000 Rubel (ca. 2.500 Euro) pro Kind zu erhöhen, wenn behinderte Kinder, Kinder von mehr als zehn Jahren sowie Geschwisterpaare adoptiert würden.
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Auch solle die bisher verpflichtende Vorlage eines Dokuments entfallen, dass bestätigt, dass der Wohnraum der zukünftigen Eltern den sanitären und technischen Vorschriften entspricht.
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Cello 29.01.2013 - 16:24
Gesetzgebung von anno domini!
Ist natuerlich schon eine sehr veraltete Ansicht und bestehende Gesetzgebung, wenn bis anhin Grosseltern, welche unter Bluthochdruck leidend verboten wird, den eigene(n) Enkel(in) zu adoptieren. Bei Vorbestraften, auch wen die Strafe verbuesst und erloschen, bin ich jedoch eher skeptisch und Alkoholmissbrauch wird erst gar nicht angesprochen, obwohl dieser vielfach mit Gewalt in Verbindung gebracht werden kann. Eine Ueberlegung Seitens der Duma, waere moeglicherweise die Alternative der Taufpaten, welche in anderen Laendern und Religionen sehr oft an die Stelle der Eltern treten, bei derem fruehzeitigen Ableben und Hinterlassen von unmuendigen Kindern.
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