Donnerstag, 05.05.2011
Anklage fordert lebenslange Haft für Markelow-MordMoskau. Die Staatsanwaltschaft hat für den Mörder eines bekannten Menschenrechtsanwaltes und einer Journalistin lebenslange Haft gefordert. Seine der Beihilfe beschuldigte Lebensgefährtin soll 20 Jahre hinter Gitter.
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Der in rechtsradikalen Kreisen aktive Nikita Tichonow ist von den Geschworenen bereits für schuldig gesprochen worden, den Rechtsanwalt Stanislaw Markelow nach einer Pressekonferenz in Moskau im Januar 2009 auf offener Straße erschossen zu haben. Die Markelow spontan begleitende junge Journalistin Anastasia Baburowa wurde von dem Killer als Tatzeugin ebenfalls getötet.
Die Verteidigung der beiden Angeklagten forderte das Gericht heute auf, den Schuldspruch der Jury nicht zu akzeptieren und wegen Verfahrensverstößen einen neuen Prozess anzusetzen. Tichonow hat lediglich illegalen Waffenbesitz gestanden, leugnet aber die beiden Morde. Auch seine Freundin Jelena Chassis ist nicht geständig.
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Nach Meinung der Anklage haben die beiden Angeklagten den Mord an Markelow aus Intoleranz und ideologischem Hass begangen, weil der Anwalt sich für die Rechte und Freiheiten von Personen mit antifaschistischer Ideologie eingesetzt habe.
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Die Eltern von Baburowa erhoben heute eine Forderung von 5 Mio. Rubel (ca. 125.000 Euro) Schmerzensgeld gegen den Todesschützen. Sie wollen mit dem Geld ein Stipendium zur Unterstützung von in Armut lebenden Moskauer Journalistik-Studenten gründen, das den Namen ihrer Tochter tragen soll.
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