Moskau. Strategisch wichtige Lagerstätten von Bodenschätzen sollen fest in russischer Hand bleiben. Wie der russische Minister für Naturressourcen Juri Trutnjew vor der Staatsduma sagte, dürfen internationale Firmen künftig nicht an Versteigerungen großer Öl- und Gasfelder sowie von Erzvorkommen teilnehmen. Zugelassen werden nur Aktiengesellschaften mit 51% russischer Beteiligung.
Verbot gilt nur für große Vorkommen
Laut Minister Trutnjew stehen aber nur sechs von über 100 zur Versteigerung vorgesehenen Vorkommen auf der Verbotsliste. Dazu gehören die Lagerstätte Sachalin-3, deren Größe auf 620 Millionen Tonnen Öl und 770 Milliarden Kubikmeter Gas geschätzt wird, sowie die Vorkommen „Titow“ und „Trebs“ in der Barenzsee. In Suchoi Log liegen die größten Goldfelder und Udokan hat die mit 20 Millionen Tonnen größten Kupfervorräte.
Als Begründung für die Verbotsliste wurde angeführt, dass ausländische Firmen Lizenzen an den russischen Lagerstätten als Kapitalanlage oder „auf Vorrat“ erwerben, deren Erschießung jedoch auf später verschieben könnten - was für Russland ungünstig wäre.
Auktionen werden verschoben
Bisher wurde nur die Versteigerung der Trebs- und Titowfelder sowie zweier weitere „Zentralblöcke“ angekündigt, zum Startpreis von je 1,5 Milliarden Rubel pro Block und 2,8 Milliarden Rubel pro Vorkommen (41 bzw. 77 Millionen Euro). Ursprünglich waren keinerlei Restriktionen für Ausländer vorgesehen. Nach bisher unbestätigten Informationen werden die Auktionen jetzt verschoben, weil neben dem Teilnahmeverbot für Ausländer noch an weitere neue Regelungen gedacht wird.
Fadenscheiniger Vorwand
Restriktionen für Ausländer seien nur bei der Privatisierung in den 90er Jahren angewandt worden, sagte der zuständige Vizeabteilungsleiter des Idustrie- und Energieministeriums Witali Karaganow der Wirtschaftszeitung „Vedomosti“. Sie galten bei der Versteigerung der Nickelhütte Norilski Nikel sowie aller Ölgesellschaften. Auch damals seien die Verbote mit nationalen Interessen begründet worden, so der Beamte. In Wahrheit fürchteten die russischen Teilnehmer jedoch die ausländische Konkurrenz.
Kreml will Bildung neuer Joint-Ventures anregen
Nach dem geltenden Gesetz könne die Teilnahme von Ausländern an Versteigerungen nicht effektiv begrenzt werden, so Karaganow. Zunächst bleibe es bei verbalen Erklärungen. Deshalb werde Trutnjew einen neuen Gesetzentwurf der Duma vorlegen. Dadurch hoffe man, ausländische Firmen zur Gründung gemeinsamer Unternehmen zu animieren. In Russland angemeldete Unternehmen sollen nämlich nicht unter das Verbot fallen. Dies sei im Sinne der heutigen Kremlpolitik.
(adu/.rufo)
|