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Noch immer soll es Reisende aus Westeuropa oder den USA geben, die an der frostigen finnisch-russischen Grenze den Zug verlassen müssen, weil sie gar nicht daran dachten, dass sie ein Visum benötigen. Russland ist nach wie vor kein Land, dass sich für spontante Reisen eignet. Vor der Abfahrt muss bei einer russischen Auslandsvertretung im Heimatland ein Visum besorgt werden. Leider ist das auch, anders als bei vielen für Deutsche visapflichtigen Ländern der 3. Welt, keine reine Formsache. russland-aktuell gibt ein paar Tipps, damit Sie die Passkontrolle problemlos passieren. Diese Seite ist noch im Aufbau.
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Es reicht nicht, in einem russischen Konsulat in Deutschland einen Visa-Antrag auszufüllen, um ein Einreisevisum zu erhalten. Denn dafür ist zunächst einmal eine offizielle Einladung nötig. Und damit beginnen die Kopfschmerzen vieler Russland-Reisender. Die Einladung kann von einer russischen Privatperson, einer Organisation oder Firma initiiert werden. Für Touristen ersetzt die gebuchte Pauschalreise oder eine Buchungsbestätigung des Hotels das Einladungsschreiben.
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In der Regel müssen sich Russland-Reisende schon bei der Beschaffung der offiziellen Einladung festlegen, in welchem Konsulat sie ihr Visum später beantragen möchten. Anders, als bei den westlichen Konsulaten in Moskau üblich, müssen Visaanträge nicht unbedingt persönlich abgegeben werden, sondern können auch per Kurier oder per Post verschickt werden. Wer seinen Antrag selbst abgeben will, muss vor allem in Berlin und Bonn mit erheblichen Wartezeiten auf der Straße rechnen.
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Seit Februar 2003 müssen alle Ausländer, die nach Russland reisen, zusätzlich zu den zuvor notwendigen Dokumenten auch im Besitz eines so genannten Einwander-Kärtchens (Migrazionnaja Kartotschka) sein. Die Papiere werden an den Grenzübergängen bzw. bereits im Flugzeug verteilt und müssen in zweifacher Ausführung ausgefüllt werden. Während des gesamten Aufenthalts in Russland sollte das an der Grenze abgestempelte Dokument zusammen mit dem Pass bei sich getragen werden und wird schließlich bei der Ausreisekontrolle eingesammelt.
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Jeder Russland-Besucher muss sich, einmal im Lande, wie zu Sowjetzeiten innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft offiziell bei einer Ausländerbehörde (seit 2004 je nach Visaart bei der Polizei bzw. bei der Ausländerbehörde UWIR) anmelden. Hotelgäste werden sofort am Ankunftstag automatisch an der Rezeption ihrer Unterkunft registriert. Bei Geschäfts- und Privatreisenden ist die einladende Organisation bzw. der russische Gastgeber verpflichtet, diese Formalitäten zu erledigen. Der Ausländer selbst sollte das Ausländeramt nicht persönlich aufsuchen, wenn er nicht bleibende psychische Schäden davontragen will und es nicht unbedingt nötig ist. Darüber, inwieweit es überhaupt notwendig ist, sich dieser umständlichen Prozedur zu unterziehen, teilen sich die Meinungen:
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Seit Frühjahr 2000 muss für eine Reise nach Russland über Weißrussland in jedem Fall vor der Abreise ein Transitvisum eingeholt werden. Die alte Regelung, dass Reisende in durchgehenden internationalen Zügen oder Bussen bei der Grenzkontrolle lediglich ein gültiges russisches Visum vorweisen müssen, gilt nicht mehr. Das weißrussische Transitvisum wird nicht an den Grenzübergängen ausgestellt.
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