Freitag, 13.10.2006
Straßburg: Russland schuldig an TschetschenenmordSt. Petersburg. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Russland dazu verurteilt, 220.000 Euro Schmerzensgeld an die Angehörigen einer Familie zu zahlen, die vor sechs Jahren in Grosny ums Leben kam.
|
|
Bei einer Säuberungsaktion in der tschetschenischen Hauptstadt waren am 5. Februar 2000 fünf Mitglieder der Familie Estamirow erschossen worden. Dabei handelte es sich um eine schwangere Frau, ein einjähriges Kind, einen Greis und zwei Männer. Nachbarn der Familie hatten ausgesagt, die Täter seien Mitglieder einer russischen Sondertruppe gewesen.
|
Die in Tschetschenien aufgenommenen Ermittlungen waren letztendlich, wie so oft in solchen Fällen, im Sand verlaufen und eingestellt worden. Die Angehörigen der Familie, die inzwischen in den USA leben, wandten sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
|
Zweithöchste Summe für Tschetschenen
|
Die Richter befanden Russland nun für schuldig, die Paragrafen 2 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt zu haben, die das Recht auf Leben und Rechtsschutz garantieren. Innerhalb von drei Monaten müssen der Familie Estamirow 220.000 Euro Schmerzensgeld ausgezahlt werden.
|
Den Hauptteil des Geldes, 70.000 Euro, erhält der zehnjährige Hussein, der bei der Säuberungsaktion beide Elternteile verlor. Dies ist die zweithöchste Strafsumme, die Straßburg bisher in tschetschenischen Fällen verhängt hat.
|
Mehr bekam bisher nur ein Mann aus Nischni Nowgorod zugesprochen, der Klage wegen Misshandlung durch die Miliz erhoben hatte. Die europäischen Richter verurteilten Russland in seinem Fall zur Zahlung von 250.000 Euro.
|
(sb/.rufo)
|
|
|
Leser-Kommentare zu diesem Artikel (und Kommentare zu Kommentaren): ↓
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar, nachdem Sie sich hier unten für Kommentare neu registriert haben. Beachten Sie unbedingt die
>>> Regeln für Leserkommentare. Sie können hier oder auch im Forum (
www.forum.aktuell.ru) mitdiskutieren.
Bisher gibt es zu diesem Artikel noch keine Leserkommentare
Überblick aller Leserkommentare zu allen Artikeln >>>